Muss der Untermieter den Mietvertrag mit unterschreiben?
Hallo, un zwar habe ich die Frage.. wenn mein Freund jetzt demnächst zum Vermieter geht und mich als Untermieter eintragen lässt, muss ich den auch unterschreiben? Ich weiß, das der Mietvertrag geändert wird, aber ich finde nichts wo drin steht, dass ich den unterschreiben müsse. Kann man das regeln das die Miete weiterhin von mein Freund abgeht oder wird die Miete dann geteilt, wenn man das auch beim Jobcenter angibt? Ich hoffe mir kann jemand helfen. :)
9 Antworten
Ich finde das viel wichtiger:
Natürlich musst du das dem Jobcenter angeben. Und nicht nur die Miete wird geteilt, sondern alles andere sicherlich auch.
Und ja, musst du natürlich auch den Mietvertrag unterschreiben, denn du brauchst ja auch die Einwilligung und Bestätigung vom Vermieter.
OK, dann unterschreibt sie den Mietvertrag nicht, sondern eine gültige Vereinbarung, das der Vermieter damit einverstanden ist. Und dieses offizielle Schriftstück kann sie dann beim Jobcenter und beim Einwohnermeldeamt vorlegen. (Gefällt die das jetzt besser?)
als Untermieter hast du nen Vertrag mit dem Hauptmieter. Der Hausherr erlaubt eben nur die Untervermietung, mit dir hat er aber nichts zu schaffen.
Was anderes wäre es, wenn ihr als Gesamtmieter auftreten würdet, dann steht du mit drin im Mietsvertrag.
dankeschön, dann ist das auch so, das ich nicht mal die miete zahlen muss , weil ich den vertrag mit ihn mache und nicht mit dem vermieter? nicht das sie jetzt denken, ich würde die nicht zahlen, aber so wäre es denn eigentlich?
nein, völlig klar, du musst nur die Untermiete zahlen, die du mit dem Hauptmieter vereinbart hast. Wenn allerdings der Hauptmieter von dir zuviel verlangt, also mehr als 50% seiner Miete, dann gilt das als erwerbsmäßige Untervermietung und er muss das als Einkommen versteuern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Untermieter
Also: nein. Dein Freund ist dann dein Vertragspartner.
Hallo, un zwar habe ich die Frage.. wenn mein Freund jetzt demnächst zum Vermieter geht und mich als Untermieter eintragen lässt, muss ich den auch unterschreiben?Ich weiß, das der Mietvertrag geändert wird, aber ich finde nichts wo drin steht, dass ich den unterschreiben müsse
Wenn Dein Freund zu Dir zieht ist es nicht nötig ihn in Deinen Mietvertrag aufzunehmen.
Es reicht aus, dass man sich die Erlaubnis des Vermieters holt und dann braucht Dein Freund auch nicht unterschreiben.
Wer kam eigentlich auf die schlechte Idee den Freund mit in den Mietvertrag aufzunehmen?
Dann ist auch die Frage ob er nur als einziehend Person in den Mietvertrag eingetragen wird oder als Vertragspartner; als Vertragspartner muss man unterschreiben.
Kann man das regeln das die Miete weiterhin von mein Freund abgeht oder wird die Miete dann geteilt, wenn man das auch beim Jobcenter angibt?
Von wem die Miete kommt, ist dem Vermieter egal, Hauptsache man weiß für welche Wohnung die Miete gezahlt wurde.
dankeschön, dann ist das auch so, das ich nicht mal die miete zahlen muss , weil ich den vertrag mit ihn mache und nicht mit dem vermieter?
Wenn Du Untermieter Deines Freundes wirst, dann bist Du sein Vertragspartner und zahlst an ihn Deinen Anteil.
Dein Freund muss auch die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen und nicht sein Vermieter.
und dann muss mein freund auch zum jobcenter gehen und denen sagen das er nicht mehr alleine wohnt und dann wird das auch anders berechnet oder bleibt das so?
Natürlich müssen solche Veränderungen umgehend mitgeteilt werden und es wird neu berechnet.
Miete wird dann nur noch die Hälfte gezahlt.
Bis zu einem Jahr wird Dein Einkommen erst mal nicht berücksichtigt aber nach einem Jahr wird Dein Einkommen auf sein Hart IV Anspruch angerechnet, ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Das kommt darauf an: Bist du UNTERmieter oder MITmieter ?
Untermieter bin ich dann
Untermieter stehen nicht im Hauptmietvertrag - der Vermieter muss nur die Genehmigung zur Untervermietung geben, der Untermietvertrag wird von Unter- und Hauptmieter abgeschlossen. Und Untermieter kann der Hauptmieter relativ unkompliziert vor die Tür setzen.
Ein Untermieter unterschreibt den Mietvertrag NICHT!
Es besteht lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter.
Der Untermieter hat KEINEN Vertrag mit dem Vermieter.