Mietvertrag in der Hand, kalt miete 480€ Jobcenter finanziert bis max 348.5€ - denkt ihr dass das Jobcenter das übernimmt?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jobcenter wird die 348,50€ übernehmen und die Differenz musst du vom ALG2-Satz zahlen.

fragdoch95 
Beitragsersteller
 08.09.2015, 12:40

ist das immer so?

Girschdien  08.09.2015, 12:42
@fragdoch95

Das weiß ich nicht, aber bei mir war es so. Kam in ALG2, meine Wohnung war zu groß, für eine Übergangszeit wurde die komplette Miete übernommen mit einer Frist, zwischenzeitlich hatte ich dann einen Job, später ergänzende Leistungen beantragt und da wurde dann die Miete prozentual um den Anteil der Wohnung, der zu groß war, reduziert in der Berechnung.

rudelmoinmoin  08.09.2015, 12:43
@fragdoch95

was wolltest du denn bez. ? alle haben es richtig beantwortet >DH< 

TreudoofeTomate  08.09.2015, 12:55
@Girschdien

Stimmt, das Jobcenter kann bis zu 6 Monate auch unangemessene Kosten der Unterkunft übernehmen. Vorausgesetzt allerdings, du hast bereits vor Beginn des Leistungsbezug in dieser Wohnung gelebt.

Mietvertrag in der Hand, kalt miete 480€ Jobcenter finanziert bis max 348.5€ - denkt ihr dass das Jobcenter das übernimmt?

Ich weiß, dass das Jobcenter nur die angemessenen Kosten zahlt.

Man könnte zwar den Rest selber zahlen aber  bei über 100 € würde sich das Jobcenter wundern wie man das schafft.

fragdoch95 
Beitragsersteller
 08.09.2015, 20:50

es ist 31.50 mehr die geht doch oder?

johnnymcmuff  08.09.2015, 20:55
@fragdoch95

Sorry hab mich verlesen.

32,50 € das geht aber dennoch würde ich versuchen mir eine Wohnung zu suchen die im Rahmen legt.

Manchmal arbeiten die Jobcenter auch noch mit veralteten Mietspiegel die nicht aktuell sind!

Hingehen und Kostenübernahme beantragen und dabei ein Zettel mit Vergleichsmieten mitbringen.

Wo wohnst Du?

laurastern7015  09.09.2015, 14:02
@fragdoch95

nein das geht nicht. es kommen noch die betriebskosten dazu

Vorausgesetzt, das Jobcenter übernimmt überhaupt Leistungen für die Unterkunft und Heizung musst du auf jeden Fall die Differenz selber zahlen.

Außerdem mindert dein Einkommen auch den leistungsrechtlichen Bedarf. Das heißt, wenn du über ein entsprechend hohes Einkommen verfügst, kann es dann noch passieren, dass du auch die 348,50 EUR ganz oder teilweise nicht bekommst.

nein das jobcenter übernimmt nur die maximalen kdu. wenn also die max kosten der kaltmiete bei 348 euro liegen, dann übernehmen sie auch nur  348,-. die kosten die darüber liegen, musst du dann aus der regelleistung zahlen. sollten die betriebskosten auch nicht angemessen sein, dann musst du auch hier aus der regelleistung zahlen. wenn es zu einer nachforderung kommen sollte, werden diese kosten nicht übernommen.

also suche eine wohnung deren kosten angemessen sind.

Du zahlst die Differenz. 

Warum sollen sie mehr als den Satz, der Dir zusteht, zahlen.