Untermieter als Arbeitsloser?
Hallo, ich bin zur Zeit angemeldet bei Jobcenter und suche eine Wohnung, da ich keine mit meiner Situation finde, mein Bruder ist bereit für mich einen Vertrag abzuschließen, jetzt kommen die Fragen, 1-kann ich als Untermieter bei meinem Bruder zu wohnen? 2-Muss die Wohnungsgesellschaft auch meinen unter Mietvertrag unterschreiben für JC? 2-Kann die Miete mehr als Jobcenter Miete sein? (den rest werde ich selbst zahlen). Mein Bruder wird die Miete im unter Mietvertrag weniger eingeben.
6 Antworten
Natürlich kann dein Bruder dich als Untermieter aufnehmen. Allerdings muss er sich das vorher von seinem Vermieter genehmigen lassen - ansonsten droht ihm schlimmstenfalls die fristlose Kündigung.
Der Untermietvertrag ist eine Sache zwischen deinem Bruder und dir, da muss bzw. darf der Vermieter bzw. die Wohnungsgesellschaft nichts unterschreiben.
Der Vermieter muss einverstanden sein
Du kannst mit deinem Bruder einen Untermietvertrag abschließen. Der Vermieter kann das nicht verbieten, wenn die Wohnung ausreichend groß ist.
Das JobCenter will dann von deinem Bruder den Mietvertrag sehen. Akzeptiert wird für dich höchstens die Kopf-anteilige Miete.
Der Vermieter muß die Untervermietung dulden. Also schauen, ob er laut Mietvertrag eine Untervermietung zuläßt.
Ok - hab mich mißverständlich ausgedrückt. Wenn er im konkretenFall die Untervermietung duldet, dann kann untervermietet werden.
Sicher kann dich dein Bruder als Untermieter aufnehmen. Er braucht aber die Zustimmung des Vermieters.
Deinen Untermietvertrag muss die Wohnungsgesellschaft nicht unterschreiben, das muss dein Bruder tun.
Natürlich wird das Jobcenter nur eine Miete im üblichen Rahmen akzeptieren. Was du daneben mit deinem Bruder vereinbarst, ist eure Sache.
Muss er nicht. Wenn der Vermieter einen wichtigen Grund nennen kann oder wenn man dem Vermieter den Namen des zukünftigen Untermieters nicht nennt, darf der das ablehnen.