Will das Jobcenter einen Mietvertrag, darf Mieter einen Untermieter aufnehmen Mietvertrag aushändigen ohne Absprache mit Eigentümer?
Muss bei meiner Schwester einziehen vorübergehend, sie lebt zur Miete.
Beziehe ALG II. Muss ich dem Jobcenter einen Mietvertrag zwingend vorlegen oder reicht auch ein Brief von meiner Schwester das ich Miete Anteilig zahle oder vergleichbares? Will ihr meinen Miet Anteil bezahlen bis ich arbeit finde und was eigenes hab. Will aber nicht das Sie Probleme bekommt vom Vermieter geht das auch ohne Absprache mit dem.
Darf meine Schwester mir einen Mietvertrag aushändigen? Sie ist nicht Eigentümerin nur Mieterin. Die Wohnung gehört der Stadt.
3 Antworten
was das Arbeitsamt will sollte man mit dem Arbeitsamt abklären
und untermietung sollte man mit dem Vermieter klären
Wer keine Ahnung hat soll auch nicht Antworten. Danke.
Das Jobcenter wollen einen schriftlichen Mietvertrag sehen.
Dieser muß enthalten:
- Bezeichnung/Beschreibung der Mietsache. Zum Beispiel 1 Zimmer
- Größe der Mietsache (Wohnfläche)
- Die Kaltmiete
- Betriebs- und Heizkosten
Ein Pauschalmiete wird nach meiner Kenntnis bei Untermiete aber auch vom JC akzeptiert.
Probleme vom Vermieter wird Deine Schwester bekommen wenn sie ihn nicht um Zustimmung zur Untervermietung bittet.
Zudem muß Dir Deine Schwester ja eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Das sie nicht Eigentümer der Wohnung ist muß sie Angaben dazu machen.
Spätestens dann würde der Vermieter Deiner Schwester u. U. von der unerlaubten Überlassung des Wohnraumes an Dritte erfahren.
In Berlin ist das so (und anderswo sicher ähnlich), dass du einen korrekten vollständigen Untermietvertrag brauchst, aus dem Grundmiete und Nebenkosten hervorgehen. Zusätzlich musst du eine schriftliche Genehmigung der Vermieters und den Mietvertrag des Hauptmieters vorlegen.
Deine Schwester darf mit dir einen Untermietvertrag abschließen, wenn sie die Genehmigung ihres Vermieters hat.
Wenn sie ein leerstehendes Zimmer hat, muss ihr die Untervermietung genehmigt werden.
Wichtig ist noch, dass die vereinbarte Untermiete im Verhältnis zur Gesamtmiete steht - dein Anteil an der Miete also nicht größer ist als dein Anteil an der Wohnfläche.
Achso ja richtig und wie ist das wenn ich Bad und Küche Wohnbereich mitbenutze dachte ich zahl die Hälfte von dem was sie zahlen muss das wären so 300 euro
In den Vertrag schreibt ihr die Quadratmeter von deinem Zimmer und Mitnutzung von Küche, Bad und Flur.
Die Miete wird im Verhältnis dein Zimmer zu ihrem(n) Zimmer(n) geteilt (3-Satz).
Endlich eine hilfreiche Antwort. Vielen Dank für den Beitrag. Ich denke hier wird es nicht anders sein. Ja sie hat ein Zimmer frei