Muss der Mieter ein mitgemietetes Gartenhaus selbst reparieren und die kosten dafür tragen?
Ich denke mit der Frage ist alles geklärt.
9 Antworten
Aber nein, das ist eine Erhaltungsmaßnahme, die der vermieter zu tragen hat und fällt auch nicht, falls du eine Bagatell - Reparaturklausel im Vertrag haben solltest, nicht darunter. (Vorausgesetzt, er hat es nicht irgendwie selbst kaputt gemacht)
So etwas sollte im Vertrag festgelegt werden. Bei Abnutzung ist Mieter dafür verantwortlich.
Anteilmäßig muß der Vermieter die Kosten tragen, wenn es schon im schlechten Zustand vermietet wurde. Was steht denn im Mietvertrag ? Mit Klauseln bitte vorsichtig sein.
Ich denke mit der Frage ist alles geklärt.
Erklärt es nicht. Was heißt mitgemietetes Gartenhaus? Steht das Gartenhaus im Mietvertrag? Wenn ja als was? Neben- oder Wohnraum?
Und in welchem Zustand wurde das Gartenhaus vermietet/übergeben?
Gibt es ein Übergabeprotokoll?
Du siehst so einfach ist das doch doch nicht.
Es kommt maßgeblich auf die Regelungen im MV an. Gibt es keinerlei Regelungen, dann ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. Eine Regelung könnte auch innerhalb einer Vereinbarung oder auch dem Übergabeprotokoll getroffen worden sein. MfG