Muss der Mieter den Zaun reparieren oder erneuern bei Beschaedigung durch den erlaubten Hund?
Wir wohnen weit weg und haben erfahren das der Hund unseres Mieters den groesseren Tail des Zauns kapput geknabbert hat. Der Holzzaun ist 40 Jahre alt war aber bei der Vermietung vor einem Jahr intakt. Wir kommen mit dem Mieter gut aus und wollen kein Aerger machen, wissen aber nicht ob wir Anspruch auf Ersatz haben. Vielen dank fuer die Antworten
5 Antworten
Wenn Du die Reparaturkosten nicht übernehmen willst, mußt Du trotz allem den Mieter kontaktieren. Er ist zur Beaufsichtigung seiner „Töle“ verpflichtet und muß den Zaun reparieren, wenn der Hund ihn kaputt beist. Vielleicht übernimmt es dessen Versicherung.
Grundsätzlich hat der Mieter den Zaun - wenn intakt - so übernommen und muß ihn auch instandsetzen, wenn sein Hund den Zaun beschädigt hat. Er kann sich da nicht herausreden, weil er mit der Anmietung die Verantwortung für die Mietsahe hat. Abgesehen davon hat er die Verantwortung für Schäden, die sein Hund anrichtet.
Der Mieter kommt natülich für den Schaden auf,(oder die Versicherung) den er oder sein Hund gemacht hat. Einige dich doch in einem netten Gespräch...wenn ihr euch versteht sollte so ein Gespräch doch möglich sein.
Der Mieter müsste für den Hund eine Versicherung abgeschlossen haben, die für den Schaden in Mietwohnungen aufkommt.
Jeder Hundehalter sollte eine solche Versicherung haben, sprecht Euren Mieter doch mal freundlich auf die Sache an.
Das wird doch wohl die Versicherung des Hundehalters übernehmen...