Eine Tuer erneuern oder alle?
Hallo, der alte Mieter ist raus und nach der Schluesselabgabe haben wir noch festgestellt das zwei von sechs Zimmertueren beschaedigt sind. Eine so, das diese erneuert werden muss. Der Mieter hat die Tuer mit Naegeln und Leim repariert und stand bei der Uebernahme immer im entsprechenden Tuerrahmen.
Die Tueren sind zwar 28 Jahre alt, waren aber vor dem Einzug des Mieters vor 10 Monaten 100% in Ordnung.
Jetzt zu meiner Frage:
Da der Farbton der der Tueren nicht mehr zu bekommen ist, moechte ich alle sechs Zimmertueren im Flur austauschen um die Optik zu wahren.
Kann ich alle Tueren in Rechnung stellen, oder nur die die beschaedigt sind?
Eine Tuer kostet zwischen 60 und 150 Euro, eingebaut.
Der Exmieter hat schon angekuendigt zum Anwalt zu gehen falls was kommt.
4 Antworten
Auf dem Bild ist es der Türrahmen und nicht das Türblatt. Die Reparatur mag zwar nicht gerade fachgerecht sein, aber eine fachgerechte Reparatur wäre immer noch möglich. Diese Reparaturkosten müßte der Mieter bezahlen.
Wenn Du nun meinst, du müsstest deswegen alle Türen austauschen, wirst Du Pech haben, wenn es um den Schadensersatz geht. Jegliche Forderung, die Du stellst, wird aufgrund des Alters der Türen von 28 Jahren auf 0 oder nahe 0 herunter gerechnet. Da heißt es dann, dass Türen mit diesem Alter längst ihre Lebensdauer überschritten haben und daher ist ein Austausch gegen neue Türen nicht vom Mieter zu bezahlen.
Das schreibe ich als Vermieter, der genau weiß, wie es bei uns läuft und wie man immer wieder durch viel zu mieterfreundliche Gesetze und Urteile zur Kasse gebeten wird. Sollte Dir aufgrund dieses Ärgers die Lust am Vermieten vergangen sein, reihst Du Dich ein in die zahlreiche Schar der Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungen lieber leer stehen lassen, als sie dem Wohnungsmarkt weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Solltest Du dennoch wieder vermieten wollen, schlage ich Dir vor, den Türrahmen noch etwas besser reparieren zu lassen und dann gut sein lassen. Ob die Türen nun alle gleich aussehen oder nicht, wird den nächsten Mieter nicht stören. Wenn doch, soll er sie doch auf eigene Kosten lackieren lassen.
Danke für die Auszeichnung.
Nein. Alle Türen kannst du auf gar keinen Fall in Rechnung stellen, sondern nur die beschädigten. Und hierfür dann auch nicht den vollen Betrag, sondern nur einen Zeitwert. Nun bin ich nicht der Meinung, dass man trotz des Alters der Türen überhaupt keinen Zeitwert mehr ansetzen kann, aber dieser deckt sicherlich nur einen sehr kleinen Teil der Kosten neuer Türen.
Ich würde dir empfehlen, einen Fachmann bezüglich einer Reparatur zu befragen. Diese Kosten kannst du dem Mieter voll in Rechnung stellen. Der Mieter kann gern zu seinem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Dieser kann das Vorhandensein der Beschädigung auch nicht weg leugnen.
Kläre das doch mit dem Vermieter, sprich auch die offenbar bewusste Täuschung des Vormieters an.Der Vermieter hat zudem einen erfahrenen Anwalt.
Habt ihr kein Abnahmeprotokoll gemacht, wo man die Schäden protokoliert hat?
Wenn feststeht, dass dieser Mieter die Schäden verursacht hat, dann wird er wohl dafür aufkommen müssen, egal ob der einen guten oder schlechten Anwalt hat. Wenn er Kaution bezahlt hat, dann ist die für solche Beschädigungen da..
Doch, der Mieter stand ja davor um das zu verdecken. der wolle uns taeuschen .
Kaution hat er auch keine bezahlt weshalb er jetzt auch die Kuendigung bekommen haette, haette er nicht selbst gekuendigt.
Es schrieb - der Vermieter!
Hallo,
so viel ich weiß muss der Exmieter nur für die Schäden aufkommen die ihm zu verantworten sind. Sprich diese 2 Türen zu ersetzen.
Ersatzbetrag = 0
Ich bin der Vermieter und habe noch nie einen Anwalt gebraucht.