Muss der Mieter beim Auszug abgenutzte weiße Wandfarbe nachfrischen, auch wenn Farbe "weiß" und nicht "bunt" ist?

5 Antworten

Hast Du keine Klausel dazu im Mietvertrag, übergibst Du die Wohnung sauber/besenrein!

Es ist Aufgabe des Vermieters, die Wohnung zu renovieren!

Hast Du eine Klausel, musst Du oder eine entsprechende Stelle prüfen, ob diese überhaupt wirksam ist! Grundsätzlich: Je älter der Mietvertrag ist, desto wahrscheinlicher ist die Unwirksamkeit!

Lese hierzu auch mal:

http://ratgeber.immowelt.de/a/renovierungsklausel-im-mietvertrag-nicht-immer-wirksam.html

Hast du die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen? Wie lange hast du in der Wohnung gewohnt? Und wie lautet die Klausel zu Schönheitsreparaturen in deinem Mietvertrag, explizit zur Endrenovierung?

Dann schau in deinen Mietvertrag ob da was über Schönheitsreparaturen steht. Wenn ja, bitte den genauen Wortlaut hier einstellen. Wie lange warst du in der Wohnung? Wurde die Wohnung in renoviertem Zustand bzw. nicht renovierungsbedürftigem Zustand übergeben? Wurde dir evtl. wegen nicht renovierter Wohnung ein finanzieller Ausgleich gezahlt?

Nur so kannst du mit richtigen Antworten rechnen. Und bitte angeben, ob deutsches Mietrecht zur Anwendung kommt.

Das hängt davon ab, wie die entsprechende Renovierungsklausel in deinem Mietvertrag aussieht.
Eventuell musst du überhaupt nicht streichen, wenn da etwas ungültiges steht (z.B. starre Fristen zum Streichen, Vorgabe einer bestimmten Farbe).

Am besten gehst du mit deinem Mietvertrag mal zur Verbraucherzentrale - im Mieterverein bist du wahrscheinlich nicht.

Auch ich kann dich nur bitten, die diesbezügl. Klausel(n) des Mietvertrages bekannt zu geben. Danach erst kannst hilfreiche Antworten erwarten.