Muss ich den Strom von meinem Vormieter zahlen?
Hallo alle zusammen, ich habe folgendes Problem:
Am 11.10.2013 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen, habe bei der Übergabe aber den Strom-Zählerstand nicht notiert, es gibt demnach auch kein Übergabeprotokoll dafür. Über mehrere Wochen habe ich versucht meinen Strom online anzumelden, da ich nicht wusste wer mich beliefert. Ich bin dann zum öffentlichen Versorger. Der Berater sagte mir, dass ich entweder einen Zählerstand angeben muss oder der Zählerstand des Vormieters genommen wird. Ich übernahm also den Stand des Vormieteres. Daraufhin erreichte mich eine horrende Nachzahlung (mir wird bei der Höhe der Rechnung immer noch schlecht)
Ich fragte meine Vermieterin, ob sie einen Namen und einen Zählerstand vom Vormieter hat, damit ich diesen mit dem in meiner Rechnung angegeben abgleichen kann. Sie antwortete, dass Hr.XY im September 2013 zwangsgeräumt wurde, bis zu meinem Einzug stand die Wohnung leer. Sie hat auch keinen Zählerstand. Der letzte Zählerstand von der Abmeldung des Vormieters war am 15.05.2012 (!). Was heißt, dass ich auch für Strom vom 15.05.2012 zu meinem Einzug am 11.10.2013 zahlen soll.
Mein Stromversorger meinte nun, er braucht ein Übergabeprotokoll oder anderes Dokument um den Zählerstand bei meinem Einzug nachzuweisen (dass ich auch ja nicht versuche mich um die Kosten meines Stromverbrauchs zu drücken)
Ich habe nun zwei Fragen: Was wäre wenn ich einen Zählerstand hätte und sich rausstellt, dass ich große Teile des Stromverbrauchs nicht bezogen habe sondern noch der Vormieter? Wer muss diese Kosten tragen?
Gibt es für mich noch irgend eine Möglichkeit aus dieser Nummer rauszukommen? Ich sehe es ja ein, den Strom den ich verbrauche zu zahlen. Aber den Strom vom Vormieter? Außerdem muss ich auch meinen eigenen Stromverbrauch im Auge behalten, denn meine Heizung und Wasserboiler läuft über Strom. Nicht dass ich da was checken lassen muss auf Verkalkungen oder ähnliches.
Ich hoffe es hat jemand einen Rat für mich.
12 Antworten
Ich habe mich jetzt mal noch zusätzlich von meiner Rechtsschutzversicherungs Hotline beraten lassen, die Frau meinte dass der Vermieter dazu verpflichtet ist bei Auszug (in diesem Fall Zwangsräumung) die Zählerstände abzulesen.
Wisst ihr ob es eine tatsächliche rechtliche Regelung / Gesetz gibt, die das so für den Vermieter vorschreibt? Ich würde mich schon wundern wenn meine Hausverwaltung keine Zählerstände nimmt obwohl das gesetzlich vorgeschrieben wäre.
denn meine Heizung und Wasserboiler läuft über Strom
kündige die wohnung sofort und suche etwas neues!!!!!!!!!
nein, den verbrauch musst du nicht zahlen, du wirst dann geschätzt, wenn keine stände da sind
das wird aber etwas stress werden, da sie ja wohl dann strom nicht bezahlt bekommen, werden sie das nicht so gerne machen wollen, wirst wohl nachhaken müssen
zieh aber sofort aus, du zahlst dich dumm und dämlich am strom
1 min warmwasser, kosten 10 cent+heizung+restverbrauch
du wirst 200€+ strom im monat zahlen
Leider bin ich kein Spezialist für Zwangsvollstreckungen.
Dass der Vermieter verpflichtet ist bei einer Zewangsräumung die Zählerstände zu dokumentieren erscheint zweifelhaft. Es könnte jedoch sein, der Gerichtsvollzieher hat ein Protokoll über seinen Vollzug angefertigt und darin die Zählerstände vermerkt.
Da es für den Stromverbrauch von Einzelpersonen Richtwerte gibt, lässt sich rechnerisch ermitteln wieviel ungefähr seit 11.10.13 verbraucht wurde. Trotz des schwerwiegenden Fehlers bei der Wohnungsübernahme kann man also zumindest damit die Folgen mindern.
Nein, den Strom den der Vormieter verbraucht hast musst du nicht bezahlen. Aber du musst beweisen, wieviel du verbraucht hast bzw. wie der Zählerstand zum einzug war. Das kannst du nicht und hast damit schlechte Karten.
Am 11.10.2013 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen,.. Über mehrere Wochen habe ich versucht meinen Strom online anzumelden, ...mich eine horrende Nachzahlung
Wie lange hat die Anmeldung gedauert - bitte bedenke du hast in diesen Wochen (Wintermonate = Heizung genutzt) Strom entnommen, aber keine Abschläge gezahlt.
Was ist horrend? Der eine sagt das zu 100 EUT der andere zu 1.000 EUR. Wenn du mit Strom heizt und Warmwasser erzeugst, aber zu wenig Abschlag gezahlt hast, dann kann es schnell zu einer höheren NAchzahlung kommen.
Nein das muss der Vormieter zahlen.