Kaufvertrag für Immobilie: Muss man gedanklich den Wert der Grundschuld auf Kaufvertrag aufrechnen?
Wenn in einem Kaufvertrag für eine Immobilie eine Grundschuld angegeben ist, muss man dessen Wert "gedanklich" dann automatisch dem Kaufpreis hinzurechnen oder kann man das aus dem Kaufvertrag selbst gar nicht sehen wieviel die Immobilie "tatsächlich kostet", da man gar nicht weiß, wieviel von der Grundschuld schon bezahlt ist oder nicht?
4 Antworten
Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Die Grundschuld hat nichts mit dem Kaufvertrag zu tun, die kommt nur ins Spiel, wenn die finanzierende Bank sich mit der Grundschuld absichern will.
Oder meinst du das so, dass beim Kauf noch eine alte Grundschuld (des Vorbesitzers) die Immobilie belastet? Als Käufer sollte man darauf bestehen, dass diese gelöscht wird.
oder kann man das aus dem Kaufvertrag selbst gar nicht sehen wieviel die Immobilie "tatsächlich kostet"
Der Kaufpreis hat mit der Grundschuld nichts zu tun.
Was aber, wenn die nicht gelöscht wird?
Dann würde ich das Ding nicht kaufen. Wieso will denn der Verkäufer die Grundschuld nicht löschen? Da ist doch was faul.
Normalerweise sollte der Notar das schon ansprechen.
Muss man den Wert der Grundschuld dann gedanklich zum Kaufpreis hinzurechnen?
Nein, denn der Verkäufer bekommt ja den ausgemachten Kaufpreis von dir. Wenn er damit die Grundschulden nicht bezahlt, könnte die Bank natürlich die Grundschuld einlösen wollen. Wie das dann weiter geht, kann ich dir aber nicht sagen, dazu kenne ich mich dann doch zu wenig mit der Materie aus.
Bei solchen Fragen kann der Notar sicher weiter helfen.
Danke!
Das rechnet man natürlich nicht drauf, den sollte die Grundschuld noch valutieren, obliegt es dem Verkäufer, dafür zu sorgen, dass das Darlehen mit dem Kaufpreis abgelöst wird. Löschungskosten trägt er ebenfalls. Der Kapitalbetrag der Grundschuld muss nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Darlehenshöhe geben.
Doch, einer weiß genau wieviel Grundschulden das Objekt noch belasten, nämlich der Verkäufer. Kommt es zum Verkauf, gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Der Verkäufer löst die Grundschulden ab und diese werden im Grundbuch als Sicherheit gelöscht. Dann kann der Käufer entscheiden ob er neue eintragen lässt (von seiner Bank) oder ob er keine eintragen muss, weil er garkeinen Kredit braucht.
Und 2. Der Käufer "übernimmt" diese Grundschulden. Das kommt manchmal vor, wenn der Verkäufer und der Käufer die gleiche Bank gewählt haben und die "alten" und die "neuen" Grundschulden eine ähnliche Höhe haben. Das spart Kosten für die Löschung und Eintragung.
Wichtig: All das beeinflusst nicht den zu bezahlenden Wert bzw. Kaufpreis. Dieser wird immer vollständig bezahlt. Das formelle wird vom Notar organisiert und überwacht.
Kommen noch mehre Kosten, wie Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer,Notarkosten usw. dazu
Schön aufgezählt, hat ja aber nur nichts mit der Frage zu tun ;-)
Ja, das meine ich. Was aber, wenn die nicht gelöscht wird? Muss man den Wert der Grundschuld dann gedanklich zum Kaufpreis hinzurechnen?