Einkommensteuer Vorauszahlung trotz Erstattung?
Lt. Steuerbescheid für 2013 musste ich knapp 1000 Euro Steuer nachzahlen und für 2014 über 1000 Euro vorauszahlen. Weiter muss ich für 2015 auch über 1000 Euro vorauszahlen. Lt. aktuelle Steuerbescheid 2014 bekomme ich nun eine Erstattung von über 800 Euro, muss aber für 2016 insgesamt wieder über 1000 Euro vorauszahlen. Wie kann das sein, dass ich trotz Erstattung Vorauszahlungen leisten muss? Kann man das irgendwie ändern, dass z.B. vom Gehalt grds. mehr Lohnsteuer abgezogen wird??? Ich habe immer eine gemeinsame Veranlagung eingereicht, ich Steuerklasse 3, meine Frau Klasse 5.
1 Antwort
Normalerweise werden Vorauszahlungen festgesetzt, wenn die Nachzahlung mindestens 400 € (§ 37 Abs. 5 Einkommensteuergesetz). Warum das Finanzamt bei dir Vorauszahlungen festsetzt,obwohl die Voraussetzungen dafür zumindest in der genannten Höhe nicht vorliegen, kann ich dir nicht sagen. Am besten wäre eine Rückfrage beim Finanzamt und ggfs. ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Kann man das irgendwie ändern, dass z.B. vom Gehalt grds. mehr Lohnsteuer abgezogen wird?
Das kann man ganz einfach durch Änderung der Steuerklasse erreichen, indem beide Steuerklasse IV nehmen. Dann zahlst du mehr und deine Frau etwas weniger.
Deine Frage war doch:
Kann man das irgendwie ändern, dass z.B. vom Gehalt grds. mehr Lohnsteuer abgezogen wird?
Das erreichst Du mit dem Vorschlag von Patrick.
Diese Möglichkeit hab ich schon überlegt, aber mein Einkommen ist ca. 3x so hoch wie das meiner Frau. Steuerklasse 4/4 ist doch nur bei relativ gleichem Einkommen sinnvoll, oder?