Habe ich nun zwei Steuernummern?
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage bezüglich meiner Steuernummer(n):
Ich habe bislang immer nur für meine hauptberufliche Tätigkeit eine Steuernummer gehabt. Nun habe ich mich Mitte letzten Jahres dazu entschieden, ein kleines Nebengewerbe aufzubauen. Hierfür habe ich nochmal eine Steuernummer vom (gleichen) Finanzamt zugeteilt bekommen.
Jetzt meine Frage: habe ich zwei Steuernummern oder nur die neueste, also die von meinem Gewerbe? Denn auf diesem Schreiben steht: "... Sie gilt für: Einkommensteuer / Umsatzsteuer / Gewinnermittlung nach § 4/III EStG".
Ist somit meine alte (sozusagen private) Steuernummer überholt?
2 Antworten
Wenn das beides inhabergeführte Einzelunternehmungen sind (d. h. insbesondere keine GmbH, UG o. ä. im Spiel ist), dann dürfte hier ein "Verwaltungsproblem" vorliegen. Denn normalerweise hat eine natürliche Person auch nur eine Steuernummer.
Was durchaus passieren kann: das FA ändert die Steuernummer nach einer neuen Gewerbeanmeldung. Dann wird normalerweise die alte Steuernummer ungültig. Bescheid genau prüfen.
Ansonsten: Finanzamt kontaktieren. Auch mehrere Gewerbe, die auf eine Einzelperson angemeldet sind, werden normalerweise auf einer Steuernummer "verarbeitet". Du wirst halt nur etwas mehr Arbeit bei der Steuererklärung haben.
Ja, ich habe die Frage gelesen. Aber der Arbeitnehmer, der zusätzlich auch gewerblich (selbstständig) tätig ist, bleibt immer noch eine(!) natürliche Person. Und für eine natürliche Person gibt es nunmal keine zwei gleichzeitig gültigen Steuernummern für die Veranlagung z. B. zur EkSt.
Meine Vermutung ist daher nach wie vor, dass jetzt alles über die neue Steuernummer läuft. Und bei der Steuererklärung wird dann eben sowohl eine Anlage N wie auch eine Anlage GSE (oder ggf. S) beizufügen sein. (Sowie ggf. weitere, wenn z. B. noch Kapitalerträge vorliegen.)
In vielen Bundesländern wird zwischen Steuernummern für Arbeitnehmer, d.h. Steuerpflichtige, die überwiegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, und Steuernummern für Gewerbetreibende und andere selbständig Tätige unterschieden. Durch die Gewerbeanmeldung bist du in die zweite Gruppe gerutscht, daher (wahrscheinlich) die neue Steuernummer.
Hast Du die Frage richtig gelesen?
Darin steht nämlich sinngemäß: Erst nur Arbeitnehmer und jetzt zusätzlich ein Gewerbe.