Exfrau hat Steuerklasse 2,lebt aber mit neuem Partner zusammen, Finanzamt melden?

8 Antworten

Ich dachte Ehegattensplitting gibt es erst wenn man verheiratet ist und du schreibst nur Partner.

Zudem würde ich sie in Ruhe lassen. Egal was da vorgefallen ist bei euch, Leute zu verpfeifen ist sehr daneben und lässt dich nicht gerade in einem guten Licht darstehen, wenn du das durchziehen willst.

Ich kenne einen ähnlichen Fall, in diesem Fall hat der Exehemann die Frau gemeldet. Aber es war alles in Ordnung, da der Partner nicht mit der Frau verheiratet war.

Nein, auch wenn der Partner der Freundin bei ihr wohnt, steht Dir die LSK 2 nicht zu.

Wenn der Mann da nicht gemeldet ist, dann schaust in die Röhre und kannst eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede bekommen.

Meines Wissens ist die Lohnsteuerklasse 2 nur für Alleinerziehende, die mit dem Kind zusammen in einer Wohnung leben. Sobald eine weitere volljährige Persone (z. B. neuer Lebenspartner) mit in der Wohnung lebt, ist dies entsprechend zu melden und es wird wieder auf die Lohnsteuerklasse 1 (ledig) umgestellt.

tschakka77 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 11:24

So War auch mein Wissensstand

Gerneso  21.01.2015, 11:31
@tschakka77

Frag doch mal beim Finanzamt oder Steuerberater nach, unter welchen Voraussetzungen man die 2 haben "darf". Wenn dann bestätigt wird, was wir vermuten, würde ich der Ex einen netten Brief schreiben, dass man ihr 14 Tage die Möglichkeit gibt, die Änderung entsprechend vornehmen zu lassen, andernfalls leider gezwungen ist, diese Änderung selbst zu melden, da man ja als "Mitwisser" sonst das Vergehen verschleiert.

Paddelfan  27.07.2020, 17:20
@tschakka77

Und was bringt das jetzt? Daß Deine Ex weniger Netto hat, ergo weniger Mittel zur Versorgung Deines Kindes?

Wer die Vergünstigungen der Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen möchte, muss nicht nur alleinerziehend sein, sondern auch mindestens ein Kind zu versorgen haben, welches dauerhaft im eigenen Haushalt lebt.

Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer der Empfänger des Kindergeldes ist.

Sobald der alleinstehende und alleinerziehende Arbeitnehmer heiratet oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingeht, sind die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 nicht mehr gegeben.

http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-2/