Ich arbeitslos, Verlobter erwerbstätig - Steuervorteile bei Heirat noch dieses Jahr?
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe jemand kann mich ein bisschen aufklären, weil ich mich mit Steuerangelegenheiten überhaupt nicht auskenne... Folgende Situation:
Mein Partner und ich haben uns vor kurzem verlobt. Ich bin nach dem Studium arbeitssuchend und beziehe Arbeitslosengeld. Mein Partner verdient ca. 50.000 im Jahr. Hätten wir (oder besser gesagt er) einen finanziellen Vorteil bei einer Heirat noch dieses Jahr? Würde er Steuer zurückbekommen? Ich kann mir nicht vorstellen wie das berechnet wird...ich habe ja schließlich NULL Einkommen. Oder werden da meine 390 Euro Arbeitslosengeld seit Mai 2014 da irgendwie mitverrechnet?? (Mir ist natürlich bewusst, dass ich nach der Hochzeit kein Arbeitslosengeld mehr bekommen werde...) Danke im voraus!!!
5 Antworten
Hallo,
wird Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezogen? Oder Arbeitslosengeld II vom Jobcenter (nur für Bedürftige!)?
Gruß
RHW
Leider wurden die Fragen derjenigen die bisher geantwortet haben nicht beantwortet.
So kann man nur vermuten, dass es sich um Harz4 (= Arbeitslosengeld 2) und nicht um das "echte" Arbeitslosengeld 1 handelt.
Ab der Heirat entfällt das Harz4 komplett.
Harz4 ist nicht einkommensteuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das Harz4 auf keinen Fall in der Einkommensteuererklärung angeben!
Bei Heirat wird der Ehemann - wenn er eine Einkommensteuererklärung richtig macht und die Ehefrau arbeitslos ist / ohne Einkommen ist - eine Steuerrückerstattung bekommen.
Es gibt kein Arbeitslosengeld. Es gibt Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, unterschiedliche Rechtslage.
391,- € beudetet aber ALG II. Dies ist eine aus Steuermitteln finanzierte Transferleistung.
Wenn ihr heiratet wäret ihr erst einmal gemeinsam veranlagt. Gemeinsame Veranlagung bedeutet Ihr zahlt Steuern so als ob jeder die Hälfte des gesammten Einkommen verdient hätte.
Lad dir Elster runter und rechne mal. Ansonsten gibt es genug Einkommensteuerrechnet im Internet.
ALG I kann es nciht sein, weil Du als Studentin nicht eingezahlt hast.
ALG II ist steuerfri udn unterliegt nciht dem Progressiosnvorbehalt.
Wenn ihr im Dezember heiratet, gibt es vermutlich ca. 4.100,- Euro zurück.
Ihr würdet für das gesamte Jahr 2014 nach der Splittingtabelle besteuert. Das ist dann für dieses Jahr meist günstiger. Voraussetzung allerdings, dass überhaupt ein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt.
Ihr hättest dann den doppelten Grundfreibetrag (also ca 16.500 €)