Sind juristische Personen dazu verpflichtet ein Einschreiben anzunehmen/abzuholen?
Haben z.B. GmbH oder AG Gesellschaften die Pflicht Einschreiben entgegenzunehmen wenn es sich nicht um staatlichen Instanzen handelt?
12 Antworten
Nein - ein Einschreiben muß auch nicht von juristischen Personen angenommen werden.
Der Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung wird aber fingiert, wenn der Empfänger mit einer Willenserklärung rechnen musste, ein Zugang aber aus Gründen in der Sphäre des Empfängers scheitert (arglistige Zugangsvereitelung).
Beispiel: Ein ArbN weiß, daß eine Kündigung auf den Weg gebracht wurde, und verweigert vorsätzlich die Annahme, in der Hoffnung dann noch nicht gekündigt zu sein, weil die Kündigung erst wirksam wird, wenn sie zugestellt wurde.
Hervorragende Antwort! Großartig!
Nein, aber sie müssen dann mit den Konsequenzen leben.
Wenn es sich nicht um staatliche Instanzen (Behören/Gerichte) handelt, gibt es ja nur Ankündigungen wie, wenn Sie nicht binnen ....... , dann.......
Wen den Betreffenden diese Nachricht nciht erreicht, weil er den Brief nicht annimmt, wird der, der den Brief gesandt hat, vermutlich die Konsequenz ergreifen (z. B. eine Klage einreichen), die er angedroht hat.
Ich denke, häufiger als die von Dir genannte Art von Schreiben sind der Widerruf einer Internet-Bestellung und die Kündigung eines Abos. Zumindest bei Letzterem wäre es für das Unternehmen von Vorteil, den Empfang zu verweigern.
geht es dir um die Wirksamkeit der Erklärung oder der Zustellung?
du sprichst da ein Thema an, das mit zwei Sätzen nicht erklärt werden kann. Ich denke dass folgender Aufsatz für dich von Interesse sein kann.
römisch 3 Abs. 1 Nr. c, Sonderfall Einschreiben. Der Sonderfall frühere Kenntnisnahme bzw. die Möglichkeit des Empfängers darüber zu verfügen etc. werden hier und in den Absätzen davon verständlich erläutert.
kevin1905 erklärte vor ein paar minuten
Schickst du mir ein Übergabe-Einschreiben und ich habe keine Ahnung warum, mit welchem Inhalt, werde ich die Annahme verweigern und damit ist deine Sendung NICHT zugestellt worden.
Hier liegt die Betonung bei ich habe keine Ahnung warum. Eine Zustellung erscheint allerdings regelmäßig erfüllt zu sein wenn du weißt was da kommt und es nur nicht annimmst...... Die Lösung liegt irgendwo in der Mitte, wäre also vermutlich als Einzelfall zu prüfen, ergo ist eine abschließende Aussage dazu unzulässig.
Die Frage ist exact formuliert, es geht ausschließlich um die Thematik ob es eine Gesetzliche Regelungen gegenüber Gesellschaften gibt um Einschreiben anzunehmen.
Ähnlich wie es der Gesetzgeber z.B. verlangt Dokumente zu Archivieren (Auch wenn dies eine ganz andere Thematik ist)
ich glaube wir reden am Thema vorbei. ich habe mir nochmals die Frag angeschaut.
Die Antwort lautet Nein.
Es geht nicht um Willenserklärungen etc etc.. Es geht um eine Pflicht der Annahme von Einschreiben!
Ich habe noch von keinem Fall gehört, wo jemand wegen der Pflichtverletzung der Nichtannahme von Schriftstücken bestraft wurde.
Ok, viele Frauen müssten bestraft werden, wenn Sie ihre Heiratsurkunde annehmen. Aber das ist eine andere Sache :-)
Gruß
Ana
Eine Verpflichtung gibt es sicher nicht, da es kein rechtsstattlicher Akt ist, wenn dir ein Privatunternehmen (Post) ein Schriftstück übergeben will. Du kannst die Annahme verweigern. Der Absender kann so nicht rechtswirksam zustellen. Fristen können nicht beginnen zu laufen, wenn der Inhalt der juristischen Person nicht bekannt ist.
Der Absender kann dann durch andere Zustellmaßnahmen sicher stellen, dass der Empfänger den Brief erhält. z.B. Postzustellungsurkunde oder Gerichtsvollzieher. Bei dieser Art der Zustellung kann auch ohne persönliche Übergabe an eine Person die Übergabe des Schriftstückes (unter den meisten Voraussetzungen) bewirkt werden. Der Inhalt gilt dann an die juristische Person als bekanntgegeben.
Liebe Grüße
Ana