GbR von zwei Fotografen im Nebengewerbe? Was ist zu beachten?

2 Antworten

Eine GbR entsteht in der Regel automatisch und ohne gesonderten Gründungsakt, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft).

es ist ein verbreiteter Irrglaueb, dass man hierzu erst per "Offiziellem Gründungsakt" eine GbR gründen oder im Handelsregister anmelden muss. Zwar entsteht die GbR druch Abschluss eines Vertrages, jedoch ist dieser GbR-Vertrag nicht formbedürftig, muss also nicht schirftlich abgeschlossen werden.

Wenn zwei Gründer sich also darüber einig sind, sich etwas im Bereich "Fotografie" selbstständig zu machen und hierzu gemeinsam zusammenarbeiten haben Sie eine GbR geschlossen. In der anwaltlichen

Beratungspraxis kommt es dann oft vor, dass sich die Beteiligten nicht imKlaren darüber sind, was dies genau bedeutet. So „gehört“ das Unternehmenmit allen Werten beiden Gesellschaftern gemeinsam. Es können also auch nur beide gemeinsam über wesentliche Aspekte, wie die Verteilung von Kosten und Gewinn, Vertragsschlüsse oder Auflösung und Verkauf des Unternehmens unterscheiden.

Deswegen ist es zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber rechtlich empfehlenswert, einen GbR-Vertrag abzuschließen. Hier sollten dann insbesonderedie folgenden Punkte geregelt werden:

- Leitung und Vertretung der Gesellschaft

- Abschluss von Verträgen

- Rechte und Pflichten der Gesellschafter

-Verteilung von Gewinn und Kosten

- „Verkauf“ oder Auflösung der Gesellschaft

- Ausscheiden eines Gesellschafters

- Aufnahme neuer Gesellschafter

- Ist-Besteuerung ist möglich

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Wenn kein gesellschaftsvertrag vorhanden ist, regelt das Gesetz (§§ 705 ff BGB) die Grundlagen der Gesellschaft.

Eine Einfache Buchaltung: Bei einem Jahresgewinn von 50.000€ oder einem Jahresumsatz von 500.000€ genügt eine Einnahme- Überschussrechnung

Privatentnahmen sind ohne buchhalterischen AUfwand möglich.

Somit habt Ihr drei Jahreabschlüsse zu erstellen. Finanziell nicht so günstig. Wenn Ihr lediglich die GbR betreiben würdet, müsste nur ein Jahresabschluss erstellt werden. Die eigenen Projekte können darin als Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben gleich mit berücksichtigt werden. Das sollte ne Menge Geld sparen.