Rechtsanwaltskanzlei: Juristische oder natürliche Person?
Wenn mehrere Anwälte in einer Kanzlei tätig sind, gilt die Kanzlei als eine juristische oder als eine natürliche Person ? Vielen Dank vorab !
10 Antworten
Die Kanzlei an sich ist eine juristische Person. Die Anwälte an sich, natürliche Personen.
Ok, wieder was dazugelernt. Hatte ich nicht mehr so genau im Hinterstübchen. ;-)
Rechtsanwälte, die gemeinsam eine Kanzlei betreiben, bilden oft eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Abgekürzt: "GbR". In diesem Fall ist die Kanzlei tatsächlich eine juristische Person. Dagegen sind Rechtsanwälte natürliche Personen, wenn sie als rechtlich selbständige Partner in einer Kanzlei so zusammenarbeiten, dass jeder Partner der Kanzlei seine eigenen Klienten betreut.
Eine GbR ist eine Personengesellschaft und damit eben keine juristische Person, also überhaupt keine Person.
Kanzleien mit mehreren Anwälten nennt man Sozietäten. Auf was genau möchtest Du hinaus?
Anwälte in ihrer Eigenschaft als Anwalt sind juristische Personen, dies aber unabhängig davon ob sie alleine oder zu mehreren in einer Kanzlei arbeiten.
einzelne rechtsanwälte sind keine juristischen personen. sie sind juristen, das ist aber etwas anderes
Wenn, was zugegebenermaßen sehr selten vorkommt, der einzele Anwalt eine GmbH "ist", dann schon.
okay
Die Kanzlei selbst kann niemals eine natürliche Person sein, unter Umständen käme eine juristische Person in Betracht, solange es sich bei der Kanzlei nicht nur um eine Personengesellschaft, sondern um eine Körperschaft handelt.
Natürliche PErsonen können nur echte MEnschen sein! Also der Anwalt ist eine natürliche Person (auch wenn er Jurist ist, das hat nichts miteinander zu tun) eine Firma ist eine juristische Person.
Also die Kanzlei kann keine natürliche Person sein, denn es ist ja kein Mensch.
eine GBR, OHG oder KG ohne a.A., ist KEINE juristische person
nein, ist die kanzlei nicht zwingend....