Muss Arbeitgeber wegen Ramadan gesetzlich Urlaub geben?

21 Antworten

Was hat Religionsfreihet damit zu tun das Du keinen Urlaub bekommst?

 "Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben ."

Quelle.Wikipedia

Dein Arbeitgeber hat Dir nicht verboten Deine Religion auszuüben sondern Dir nur keinen Urlaub gegeben da Du mit der Forderung darum mal sehr spät kommst,der Ramadan kommt ja nicht völlig überraschend so wie die unbefleckte Empfängnis in einer anderen Religion sondern Du weisst ja schon lange vorher wann der beginnt,und wenn er aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub kurzfristig gewären kann dann musst Du das so akzeptieren oder kündigen,auch da hat Du die die volle Entscheidungsfreiheit

Im Gesetz steht, dass der Urlaubsantrag für einen bestimmten Termin aus dringenden betrieblichen Gründen auch abgelehnt werden kann.

Das ist ja doch schon eine längere Zeit. Du würdest ja theoretisch dadurch bevorzugt werden.
Da du weißt wann Ramadan ist hättest du ja vorher schauen sollen wann du dir deinen Urlaub nimmst.

Tja, Religionsfreiheit heißt, dass Du Dir aussuchen kannst ob Du Christ, Jude oder Moslem bist, aber nicht, dass Du zu Ramadan Urlaub bekommst. Ist übrigens auch in muslimischen Ländern nicht der Fall. Oder glaubst Du, dass dort die ganze Wirtschaft nicht arbeitet???

Warum Urlaub nehmen und den während des Ramadan vergeuden? Ist es nicht eher heutzutage so, dass in fast jedem Unternehmen vor Ramadan der Betriebsrat oder der Chef selbst, vor die Mitarbeiter tritt und die nicht-muslimischen ArbeitnehmerInnen darum bitte, während ees Ramadans den muslimischen ArbeitskolegInnen unter die Arme zu greifen, da die ja tagsüber etwas schlapper sein werden, als ansonsten?

Das ist doch Hilfe genug. Im übrigen: wenn dein Job so kräftezehrend ist, dass du beim Hungern tagsüber fast umkippst, dann kannst du den Ramadan ganz einfach "verschieben".

Ein Recht auf den Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt, beinhaltet aber keine religiösen Sonderwünsche.

Man kennts aus Malaysia - da arbeitet der muslimsiche Angestllte weniger, während Ramadan - kriegt aber die Zeit, in der er nicht da ist, nicht bezahlt.

Der chinesische Arbeitskollege feiert 2 Wochen chinesisches Neujahr, kriegt die Zeit nicht bezahlt, der indische Arbeitskollege ist 1 Woche während der hindusitischen Feiertage nicht da - der buddhistische hat 3 Feiertage, der christliche hat Ostern und Weihnachten frei - gäbe noch andere unbezahlte Urlaubstage für andere Gemeinschaften, die aufzuhählen, reicht der Paltz hier nicht.

Der Jahresurlaub muss im übrigens mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, wenn es sich betrieblich nicht vereinbaren lässt, dass du an Ramadan Urlaub bekommst, dann ist auch der Klageweg Unsinn.