Muss ein Chef Rücksicht nehmen auf Leute die Fasten Ramadan?
Gibt viele Muslime die fallen um also ich zum Beispiel ich bin letztens umgefallen wegen kein trinken aber es ist Ramadan mein Chef hatte kein Verständnis weil ich mich krankgemeldet habe aber muss ein Chef Verständnis haben? Wegen Ramadan ist es Ramadan islamische Fest
10 Antworten
Nimm doch Urlaub während der Zeit. Wenn du es mit religiösem Fasten begründen kannst und es mit der Arbeit vereinbar ist wird der Chef meist den Urlaub genehmigen. Zumindest hatte ich bisher noch keinen erlebt der das verweigert hätte.
Aber während der bezahlten Anwesenheitszeit musst du einsatzfähig sein.
Nein. Da muss er natürlich keine Rücksicht darauf nehmen. Deine Religion ist Dein Hobby und somit auch Deine Privatssache. Dein Arbeitgeber kann verlangen, dass Du selbstständig dafür sorgst, dass Du gesundheitlich arbeitsfähig bist. Wenn Du umkippst, weil Du dehydriert bist, bist Du ganz alleine schuld. Das ist mindestens grob fahrlässig. Meines Erachtens sogar vorsätzlich. Ich weiß es nicht genau, aber ich denke, dem Arbeitgeber ist Dein Verhalten nicht zuzumuten und eine Kündigung ist möglich, da Du Deine Arbeitskraft freiwillig erheblich minderst und auch eine Gefahr für Dich, Deine Kollegen und Deinen Arbeitgeber darstellst.
Lustig, wie du reflexhaft 20 mal den gleichen Kommentar schreibst.
Zumindest kann der AG den Mitarbeiter frei stellen. Übrigens ohne Lohnfortzahlung.
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/234/ramadan-und-arbeitsrecht
Lustig, wie du reflexhaft 20 mal den gleichen Kommentar schreibst.
Das ist schlicht Blödsinn - besonders auch Dein aufgegriffenes "reflexhaft" in diesem Zusammenhang!
Wenn Du erfährst, dass Deine Antwort falsch ist - und Deine Aussage "Nein. Da muss er natürlich keine Rücksicht darauf nehmen. Deine Religion ist Dein Hobby und somit auch Deine Privatssache." ist ganz einfach falsch! -, wissen das die anderen User mit ihren falschen Antworten noch lange nicht!🤗
Soweit das irgend möglich ist, ist der Arbeitgeber zur Rücksichtnahme auf diese Religionsausübung verpflichtet!
Du sagst es doch selbst: Wenn ihm das möglich ist. Einem Mitarbeiter, der aus religiösen Gründen einen Kreislaufzusammenbruch hat, die Religionsausübung auf der Arbeit zu ermöglichen ist aber nun mal nicht möglich.
Du kannst sagen, was Du willst; das ändert nichts daran, dass Deine Aussage
Nein. Da muss er natürlich keine Rücksicht darauf nehmen. Deine Religion ist Dein Hobby und somit auch Deine Privatssache.
grundfalsch ist!
Wenn das so ist haben die gesetzesgeber ehrlich einen an der mütze
Auf DiE Begründung bin ich aber gespannt!
Führt Dich die Tatsache, dass der Gesetzgeber bestimmte christliche (also religiöse) Feiertage zu gesetzliche Feiertagen erklärt hat, an denen (von bestimmten Berufen angesehen) nicht gearbeitet werden darf, auch zu dieser unsinnigen Beurteilung? Oder nimmst Du diese - aus religiösen Gründen! - arbeitsfreien Tage doch gerne mit?
Der klare Unterschied ist der, das wir in Deutschland leben und nicht z.b in Saudi Arabien. Hier sind nunmal Weihnachten sowie Ostern gesetzliche Feiertage. Ich denke nicht, daß Ramadan hier ein gesetzlicher Feiertag ist. Und stell dir vor, auch ich musste schon desöfteren an Feiertagen arbeiten. Religion ist nunmal privatsache. Und die Muslime haben auch an unseren gesetzlichen Feiertagen frei! Warum sollten die denn noch zusätzliche Tage bekommen, wo alle nicht Muslime arbeiten müssen?!
Ich denke nicht, daß Ramadan hier ein gesetzlicher Feiertag ist.
Hat auch keiner behauptet!
Warum sollten die denn noch zusätzliche Tage bekommen, wo alle nicht Muslime arbeiten müssen?!
Auch das hat keiner behauptet!
Der klare Unterschied ist der, das wir in Deutschland leben und nicht z.b in Saudi Arabien.
Das spielt für das Grundrecht auf Freiheit der Religionsausübung überhaupt keine Rolle!
Religion ist nunmal privatsache.
Das ändert aber nichts daran, dass der Arbeitgeber zur Rücksichtnahme verpflichtet ist, soweit ihm das irgend möglich und zumutbar ist.
Neben dem Grundgesetz GG Art 4 ergibt sich das im Übrigen auch aus der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers":
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Das hier ausdrucklich genannte "billige Ermessen" bedeutet konkret, dass der Arbeitgeber bei seinen Anweisungen zwingend (!) die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss. Sind die persönlichen Belange des Arbeitnehmers schwerer zu gewichten als die betrieblichen - weil es dem Arbeitgeber zumutbar ist, z.B. organisatorische Änderungen vorzunehmen oder in gewissem Maße Nachteile in wirtschaftlicher, personeller, organisatorischer Hinsicht hinzunehmen -, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Wahrnehmung eines grundgesetzlich verbürgten Rechts zu ermöglichen.
Und stell dir vor, auch ich musste schon desöfteren an Feiertagen arbeiten.
Ja und?
Das Fasten darf nicht die Gesundheit gefährden! Außerdem darf die Arbeit nicht darunter leiden!
Ja, muss er, was ist er denn für ein Chef? Also ich würde kündigen, wenn es die Umstände zulassen.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Wird ja auch nicht eingeschränkt vom Arbeitgeber. Nach Feierabend darf jeder soviele Gottesdienste besuchen wie er will.
Das Grundgesetz schützt vor allem die Bürger vor dem Staat, nicht den Angestellten vor dem Arbeitgeber.
(1) spielt keine Rolle, da er seinen Glauben frei leben darf.
(2) Der Chef verhindert nicht seine Religionsausübung. Wenn sein Körper aber die rituale Mangelernährung nicht durchhält, muss er Urlaub nehmen.
Das allgemeine Geschwafel hat mit den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers (und natürlich auch des Arbeitnehmers) aber nichts zu tun.
Ein Chef muss nicht Verständnis haben, allerdings kann er bei Verdacht auf Missbrauch einer Krankmeldung (bspw. wegen des Ramadan) ein ärztliches Attest anfordern. Dass Ramadan ein islamisches Fest ist juckt ihn dabei nicht. Du bist zum Arbeiten angestellt, nicht zum fasten.
Das ist schlicht und einfach falsch.
Soweit das irgend möglich ist, ist der Arbeitgeber zur Rücksichtnahme auf diese Religionsausübung verpflichtet!
Ihr solltet euch eher einmal kundig machen, statt reflexhaft eure eigene individuelle Ansicht zu diesem Thema zum Maßstab zu erklären!
Aber wenn Ostern oder Weihnachten gefeiert wird dann sagt keiner was
Da kippt auch niemand wegen Mangelernährung um. Eher platzen alle.
Das sind in Deutschland gesetzliche Feiertage. Falls dir so viel am Ramadan liegt empfiehlt es sich eventuell, nach Saudi-Arabien oder in den Iran auszuwandern.
Beide Feste haben auch nicht die oben beschriebenen negativen Auswirkungen...
da macht auch keiner krank!
da macht auch keiner krank!
Weil gar nicht erst gearbeitet werden muss!
Was für ein bescheuerte Argument!
Da kippt auch niemand wegen Mangelernährung um.
Nein - da wird nämlich überhaupt nicht gearbeitet!
Was für ein unsinnige "Argument"!
Ach? An Weihnachten herrscht Lockdown? Wusste ich noch gar nicht. Und an Ostern ist mir das auch nicht aufgefallen.
Das ist schlicht und einfach falsch.
Soweit das irgend möglich ist, ist der Arbeitgeber zur Rücksichtnahme auf diese Religionsausübung verpflichtet!
Ihr solltet euch eher einmal kundig machen, statt reflexhaft eure eigene individuelle Ansicht zu diesem Thema zum Maßstab zu erklären!
Siehe dazu https://www-haufe-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/ramadan-wenn-die-fastenpflicht-mit-der-arbeitspflicht-kollidiert_76_126284.html?amp_js_v=a6&_gsa=1&usqp=mq331AQKKAFQArABIIACAw%3D%3D#aoh=16505617831868&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&_tf=Von%20%251%24s&share=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fpersonal%2Farbeitsrecht%2Framadan-wenn-die-fastenpflicht-mit-der-arbeitspflicht-kollidiert_76_126284.html .