Friseur Urlaub mit gesetzlichem Feiertag
Hallo!
Und zwar geht es hier um den Manteltarifvertrag im Friseurhandwerk in Bayern.
Die Öffnungszeiten des Ladens sind von Dienstag bis Samstag. Nun ist beispielsweise am Mittwoch ein Feiertag. Dieser Feiertag wird allen Mitarbeitern wie ein normaler Arbeitstag vergütet.
Ich möchte in der genannten Woche von Dienstag bis Samstag Urlaub nehmen. Jetzt bin ich mir nicht sicher :
Kann der Arbeitgeber diesen Feiertag auch als Urlaub anrechen? Dann habe ich ja einen Tag weniger Urlaub? Oder muss er mir den Tag nicht als Urlaub anrechen und muss ihn mir als "normalen Arbeitstag" zahlen?
Freue mich über eure Antworten!
3 Antworten
Das sind die sogenannten Brückentage, die gerne genommen werden, um mit wenig an Ulaubstagen, ein mehr an Freizeit zu bekommen - Dies ist unabhängig von Beruf und Bundesland. Eine Ausnahme bilden jedoch in einigen Fällen Heiligabend und Sylvester, diese beiden Tage dürfen- je nach Arbeitsvertrag - als 1 Tag Urlaub angerechnet werden - aber Friseure arbeiten ja sowieso an Heiligabend und Sylvester, also fällt diese Ausnahme für Dich weg. Und Rosenmontag - auch immer so zweifelhaft angewendet - ebenfalls, da ja ohnehin geschlossen! Also- NEIN -zu einem regulären Feiertag - kann nicht als Urlaub angerechnet werden - in keinem Fall!!
Herzlichen Dank für 'Deine Bewertung
Für Feiertag muss kein Urlaub genommen werden. Den Feiertag bekommst Du nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bezahlt. Die Urlaubstage nach dem Bundesurlaubsgesetz
Ein gesetzlicher Feiertag, der sowieso frei ist, kann nicht auf den Urlaub angerechnet werden.
Unabhängig von den Öffnungszeiten wird eine Woche immer mit 6 Arbeitstagen gerechnet.
heutzutage hat eine normale Arbeitswoche 5 Tage
Du Romantiker! ;-)
Mit dieser Meinung gehst Du aber meilenweit an der Realität der Arbeitswelt vorbei, in der ein großer Teil der Arbeitnehmer immer noch eine 6-Tage-Woche hat!
Und das Gesetz geht ja auch tatsächlich z.B bei der Urlaubsberechnung von einer 6-Tage-Woche aus, wenn es die Werktage als die Tage definiert, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind!
Nein. Wir haben eine 5 Tage Woche. Fällt in der 5 Tage Woche ein Feiertag muss der vergütet werden und das macht der AG auch
Das war vielleicht mal vor 50 Jahren so... heutzutage hat eine normale Arbeitswoche 5 Tage