Muss Arbeitgeber die vereinbarten Arbeitszeiten einhalten?

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Leider zählt im Endeffekt der Arbeitsvertrag. Wenn die Zeiten dort nicht genau festgelegt sind, kannst Du wohl rechtlich nichts machen.

Du kannst aber einmal versuchen, das auf andere Weise zu regeln. Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, sprich doch mal mit diesem. Du kannst auch versuchen mit dem Vorgesetzten der PDL zu sprechen. Wenn Deine Kollegen mit Deiner Arbeitszeit einverstanden sind und zu Dir stehen, die Arbeit nicht leidet und Du ja Deine Sollstunden erreichst, hast Du vielleicht eine Chance weiter zu den gewohnten Zeiten arbeiten zu können. Wenn es klappt, lass Dir das dann aber schriftlich geben (für zukünftige Vorgesetzte).

Du solltest aber vorsorglich mal nach einer anderen Arbeitsstelle schauen. Pflegekräfte werden doch gesucht. Es kann ja sein, dass Du bei einem anderen AG problemlos zu den Zeiten arbeiten kannst, die Du möchtest. Auch in diesem Fall: schriftlich festhalten. Viel Glück

Hexle2  25.09.2014, 19:29

Danke fürs Sternchen

Wenn du den abweichenden Dienstbeginn nicht vertraglich geregelt hast, kannst du nichts machen. Ein Gewohnheitsrecht gibt es in dem Zusammenhang nicht.

Im Prinzip gelten auch mündliche Absprachen. Nur ist es schwer das nachzuweisen.

pimpnella 
Beitragsersteller
 14.07.2013, 19:30

Die PDL die mich einstellte, hat alles das, der neuen erzählt und wäre auch jederzeit verfügbar um diesen mündlichen Vertrag zu wiederholen.