Muss Arbeitgeber die vereinbarten Arbeitszeiten einhalten?
Hallo und Guten Abend Community,
ich habe eine für mich wichtige Frage auf dem Herzen, die mich sehr belastet.
Im Oktober letzten Jahres wurde ich nach der Elternzeit als Teilzeitkraft bei der Caritas eingestellt. Mündlich wurde vereinbart, dass ich anstatt 6,30uhr erst 7.15uhr zu Arbeit kommen kann da ich jeden Morgen meinen Sohn (1,5Jahre alt) erst um 7.uhr in der Kinderkrippe abgeben kann. Seid Oktober gab es keinerlei Probleme, auch die Bewohner litten in keinster Weise darunter. Die Zeit die ich später komme, hole ich täglich nach!!
Nun die damalige PDL war nur Schwangerschaftsvertretung und ist nicht mehr da. Ihre Nächrückerin ist nun wieder da und ist nicht besonders kinderfreundlich.
Teamgespäch war dann am 12.07.
ich müsse mir was einfallen lassen, das geht so nicht, andere haben auch kinder und kommen pünktlich!!! (Aussage neue PDL) sie setzte mich massiv unter Druck und tat dies solang vor all meinen Kollegen das mir die Tränen schossen. Es ist so schon viel Druck auf mir, frühs in windeseile meinen Sohn fort zubringen und wie eine Irre den Dienst zu schaffen und dann das.
Mein Lebensgefährte kann unseren Sohn nicht in die Krippe bringen da er das Haus bereits 5,30Uhr verlässt.
Was kann ich tun, in wie weit hat sie Recht??? Es besteht doch ein mündlicher Vertrag, oder nicht?? Meine Nerven liegen blank und Existenzängste machen sich breit :-( Habe gerade gelesen wie familienfreundlich die Caritas ist, ja ja schon klar !!!!
Bitte um schnelle Hilfe
3 Antworten
Leider zählt im Endeffekt der Arbeitsvertrag. Wenn die Zeiten dort nicht genau festgelegt sind, kannst Du wohl rechtlich nichts machen.
Du kannst aber einmal versuchen, das auf andere Weise zu regeln. Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, sprich doch mal mit diesem. Du kannst auch versuchen mit dem Vorgesetzten der PDL zu sprechen. Wenn Deine Kollegen mit Deiner Arbeitszeit einverstanden sind und zu Dir stehen, die Arbeit nicht leidet und Du ja Deine Sollstunden erreichst, hast Du vielleicht eine Chance weiter zu den gewohnten Zeiten arbeiten zu können. Wenn es klappt, lass Dir das dann aber schriftlich geben (für zukünftige Vorgesetzte).
Du solltest aber vorsorglich mal nach einer anderen Arbeitsstelle schauen. Pflegekräfte werden doch gesucht. Es kann ja sein, dass Du bei einem anderen AG problemlos zu den Zeiten arbeiten kannst, die Du möchtest. Auch in diesem Fall: schriftlich festhalten. Viel Glück
Danke fürs Sternchen
Wenn du den abweichenden Dienstbeginn nicht vertraglich geregelt hast, kannst du nichts machen. Ein Gewohnheitsrecht gibt es in dem Zusammenhang nicht.
Im Prinzip gelten auch mündliche Absprachen. Nur ist es schwer das nachzuweisen.
Die PDL die mich einstellte, hat alles das, der neuen erzählt und wäre auch jederzeit verfügbar um diesen mündlichen Vertrag zu wiederholen.