Elternzeit & Zeitarbeit
Ich habe bei der Zeitarbeit einen unbefristeten Vertrag, habe dann letztes Jahr im September meine Sohn zur Welt gebracht. Da ich nur Elterngeld für 1 Jahr bekomme, was somit ende des Monats ausläuft, habe ich mich bei meiner Zeitarbeit gemeldet um ab Oktober wieder arbeiten zu gehen. Somit würde ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Was passiert jetzt wenn meine Zeitarbeit keinen Job für mich hat??? Woher und wie bekomme ich mein Geld??? Das wenn die Zeitarbeit mich nicht vermitteln kann, das ich dann von denen das Vereinbarte Gehlat bekomme weiß ich. Aber das Problem ist das ich Elternzeit für 3 Jahre beantragt hatte, diese aber aufrgrund das Elterngeld wegfällt vorzeitig beenden will. was soll ich machen ich will nicht da stehen und kein geld mehr bekommen. das geld von meinem Partner reicht nicht für uns 3.
2 Antworten
Zeitarbeit oder nicht spielt hier keine Rolle - Mutterschutz und Elterngeld sind da genauso geregelt wie überall anders.
Die Frage ist: Hast Du vor Deinem Mutterschutz wirklich für 3 Jahre Elternzeit beantragt??? Wenn ja, dann ist dann schlecht. Denn Dein Arbeitgeber muss bei einer Verkürzung zustimmen.
Nach drei Jahren muss er Dich sofort wieder bezahlen, egal, ob er einen Einsatz hat oder nicht. Nach einem Jahr muss er nicht, da Du es anders beantragt hattest. Er kann aber - das wird er erfahrungsgemäß natürlich nur tun, wenn er einen Einsatz hat. Deshalb: Frag einfach nach. Verlieren kannst Du nichts - aber Du hast leider kein Anrecht auf sofortige Beschäftigung.
Völlig korrekt! Außerdem: Nur wer fragt, bekommt eine Antwort...
Tja, das hättest Du, so blöd das klingt, vorher bedenken müssen, daß es nur Geld für 1 Jahr gibt, also dementsprechend auch nur 1 Jahr Elternzeit nehmen dürfen. Nun ist es Sache der Zeitarbeit, ob sie Dich jetzt schon wieder nehmen oder erst nach den 3 Jahren. Sie sind nicht verpflichtet, Dich jetzt schon wieder zu beschäftigen. Ich würde mit denen einen Termin machen, mit Deinem Personalbetreuer reden, welche Möglichkeiten er sieht, evtl. mußt Du warten, bis er was für Dich hat. Vielleicht bist Du dann nur 1-2 Monate ohne Gehalt. Zwingen kannst Du den AG nicht, denn Du hast 3 Jahre beantragt. Vorzeitige Beendigung KANN der AG annehmen, MUSS er aber nicht.