Welche Möglichkeiten habe ich, als aus der Kirche ausgetretener Mensch, bei der CARITAS (weiter)beschäftigt zu werden?

6 Antworten

Nach meinem Verständnis fasse ich wie folgt zusammen:

Laut der Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 2015 (http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/150427-grundordnung.htm) können katholische, nicht katholische christliche und nichtchristliche MitarbeiterInnen bei der Caritas eingestellt werden.

Mein Austritt aus der katholischen Kirche stellt einen "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß" dar und führt zur Kündigung.

Einzig "schwerwiegende Gründe des Einzelfalles" können wohl eine Kündigung als "ausnahmsweise unangemessen erscheinen lassen". (?)

Transparento 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 19:32

Für weitere (tiefgreifendere) Antworten wäre ich weiterhin sehr dankbar.

Als kirchlicher Träger können sie sich einen Mitarbeiter heraussuchen, der auch offiziell einer der Kirchen angehört, da der Vertrag befristet ist kannst Du nicht auf Weiterbeschäftigung bestehen.

Transparento 
Beitragsersteller
 10.01.2016, 20:01

Danke NameInUse, dies ist mir bewusst. Dennoch möchte ich nichts unversucht lassen, da ich mich nur sehr ungern dem katholischen Glauben wieder anschließen möchte.

NameInUse  10.01.2016, 20:02
@Transparento

Dann geh zu den Protestanten. Hauptsache eine kirchliche Religion.

Transparento 
Beitragsersteller
 10.01.2016, 20:05
@NameInUse

Ich würde gerne frei von einer Religionszugehörigkeit leben.

ollikanns  12.01.2016, 11:08
@Transparento

Dann arbeite bitte auch nicht bei kirchlichen Trägern. Da solltest du dann auch konsequent sein. Keine Religion - kein kirchlicher Arbeitgeber!!!

Transparento 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 11:19
@ollikanns

...wie geschrieben: Um diese subjektive Diskussion geht es mir hier nicht. Ich möchte gern schriftlich festgehaltene Statuten =)

ollikanns  12.01.2016, 11:34
@Transparento

keine Religion - kein kirchlicher Arbeitgeber ist keine subjektive Diskussion sondern eine knallharte Tatsache, die im Kirchengesetz verankert ist. Das Kirchengesetz liegt üblicherweise beim Arbeitgeber zur Einsicht vor. So ist es jedenfalls bei Kindergärten, deren Träger die katholische Kirche ist. Dort wird auch niemand beschäftigt, der nicht katholisch ist. 

Die Caritas ist ein kirchlicher Träger. In der Regel werden dort nur Menschen beschäftigt, die entweder katholisch oder evangelisch sind. Da du das nicht bist, ist das sehr wohl ein Ausschlusskriterium.

Transparento 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 11:21

Wo findet man diese Regel?

ollikanns  12.01.2016, 11:32
@Transparento

Die findest du im katholischen Kirchenrecht:

Das gibt es nur als Buch zu kaufen und kann nicht im Internet geladen werden.

Katholisches Kirchenrecht, 2. Aufl., Heidelberg 1993

Die meinen eine christliche Religionszugehörigkeit, da kann es aber dann auch irgendeine Randgruppe sein.

Man nennt einen kirchlichen Arbeitgeber ein Tendenzunternehmen, Transparenz ist nicht erwünscht, sie haben selbst ihre eigenen Arbeitsgerichte. 

Da kann man wenig ausrichten. Wenn die merken, dass du ausgetreten bist, dann werden sie dir das Leben schwer machen. Christliche Nächstenliebe gilt dann nur für andere...

Transparento 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 11:17

Danke sehr. Kann man das nachlesen? An welche Randgruppen denkst du?

Transparento 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 11:27
@brennspiritus

Super danke. Die AVR finde ich im Internet nicht, nur Vergütungstabellen etc. Oder muss man diese käuflich erwerben?

Transparento 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 11:33
@brennspiritus

Möchte/Kann ich leider nicht sagen, da ich sonst befürchten müsste, dass mein Arbeitgeber mich erkennen könnte. Dieser wäre über meine Offenheit wahrscheinlich "irritiert"...

brennspiritus  12.01.2016, 11:34
@Transparento

Hab doch schon die AVR angehängt. :) Ich hoffe, es steht da eindeutig. Manchmal steht das nämlich nur in kommentierten Versionen (da werden die Paragraphen erläutert).

Transparento 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 11:53
@brennspiritus

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/grundord.htm#grund

Präambel

III. Anforderungen der Kirche an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1.
Die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsverhältnisses geht von der Dienstgemeinschaft aller aus, in der jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter das kirchliche Selbstverständnis der Einrichtung anerkennt und dem dienstlichen Handeln zugrunde legt. Das verpflichtet jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter zu einer Leistung und Loyalität, die der Stellung der Einrichtung in der Kirche und der übertragenen Aufgabe gerecht werden. Die Kirche muss deshalb an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anforderungen stellen, die gewährleisten, dass sie ihren besonderen Auftrag glaubwürdig erfüllen können. Dazu gehören fachliche Tüchtigkeit, gewissenhafte Erfüllung der übertragenen Aufgaben12 und eine Zustimmung zu den Zielen der Einrichtung.

2.
Damit die Einrichtung ihre kirchliche Sendung erfüllen kann, muss der kirchliche Dienstgeber bei der Einstellung darauf achten, dass eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter die Eigenart des kirchlichen Dienstes bejaht. Er kann pastorale, katechetische und in der Regel erzieherische Aufgaben nur einer Person übertragen, die der katholischen Kirche angehört.

3.
(1) Von den katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten. Insbesondere im pastoralen, katechetischen und erzieherischen Dienst sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica tätig sind, ist das persönliche Lebenszeugnis im Sinne der Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre erforderlich. Dies gilt auch für leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(2) Von nichtkatholischen christlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Wahrheiten und Werte des Evangeliums achten und dazu beitragen, sie in der Einrichtung zur Geltung zu bringen.

Nichtchristliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bereit sein, die ihnen in einer kirchlichen Einrichtung zu übertragenden Aufgaben im Sinne der Kirche zu erfüllen.

(3) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben kirchenfeindliches Verhalten zu unterlassen. Sie dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung und in ihrem dienstlichen Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche und der Einrichtung, in der sie beschäftigt sind, nicht gefährden.

Transparento 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 11:54
@Transparento

Demnach wird sich nicht festgelegt?!

brennspiritus  12.01.2016, 12:48
@Transparento

Hier steht das 3.2 " Von nichtkatholischen christlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern"

Wende dich an deine MAV, aber Potential musst du evangelisch oder katholisch der Kirche beigetreten sein Russisch/griechisch orthodox ist wohl auch möglich