Umkleidezeit = Arbeitszeit bei der Caritas?

3 Antworten

Eine ausdrückliche Bestimmung zu Umkleidezeiten enthält der AVR nicht (zumindest habe ich beim ersten Durchsehen keine gefunden).

Die Anlage 5 regelt, was Arbeitszeit ist.

Zusätzlich ist in Anlage 5 § 1 (9) folgendes geregelt:

"Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle (Verwaltungs-/
Betriebsbereich in dem Gebäude/Gebäudeteil, in dem der Mitarbeiter
arbeitet), bei wechselnder Arbeitsstelle an der jeweils vorgeschriebenen
Arbeitsstelle."

Daraus läßt sich ableiten, daß dementsprechend auch die Umkleidezeit Arbeitszeit ist, wenn man sich im Gebäude/im Bereich umzieht.

Ansonsten sollte man sich auf das Urteil beziehen.

Es gilt wie immer "kommt drauf an"... am besten mal folgenden Link lesen:

https://www.ahs-kanzlei.de/2016/04/umkleidezeit-arbeitszeit/

Ludwigvan123 
Beitragsersteller
 09.05.2017, 15:59

Danke, habe ich gelesen. Nur, die Caritas hat ja arbeitsrechtliche Besonderheiten, deshalb habe ich auch gefragt. Wir haben ja keinen Betriebsrat, sondern eine MAV.

OttoLorenz  09.05.2017, 17:28
@Ludwigvan123

Im Grundsatz ist es so, dass Umkleidezeit nur als Arbeitszeit anzurechnen ist, wenn die Arbeitskleidung im Betrieb bleiben muss  - also nicht mit nach Hause genommen werden darf (zB bei Sicherheitskleidung, oder wenn du Model bist ^^). 

Die Ausnahme ist wie im Link genannt die "besonders auffällige Arbeitskleidung". Ob du darunter fällst, musst du selbst entscheiden. Bisher musste jede Berufsgruppe ein eigenes Urteil einholen. 

Pauschalisieren kann man das also nicht, aber in der Regel gilt, wenn du die Arbeitskleidung mit nach Hause nehmen kannst, wirds auch nicht vergütet. Ist schließlich deine Entscheidung vor Arbeitsbeginn mit "falscher" Kleidung aufzutauchen, statt gleich mit der richtigen. Das wird halt genausowenig vergütet wie der Arbeitsweg oder andere Dinge, die du vor Arbeitsbeginn machst, selbst wenn sie der Arbeitsvorbereitung dienen.

Ausnahmen können bestenfalls im Arbeitsvertrag stehen.