Musizieren in einer Eigentumswohnung
Liebe Community,
wer weiß oder wer hatte bereits eine änliche Sitution: Ein Eigentümer übt Musik zu Hause in eigener Wohnung oder im Keller, z.B. Schlagzeug, und sagt, jeder hat Recht auf Musizieren zur erlaubten Zeit und im erlaubtem Maß. Allen anderen Eigentümern gefällt das nicht. Haben die Eigentümer eine Chance, mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung einem Eigentümern das Musizieren zu verbieten? Und was, wenn er trotz dem weiter macht?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Nein, komplett verbieten geht nicht.
Das Musizieren gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und darf nicht komplett eingeschränkt werden.
Es gibt dazu verschiedene Urteile. Ich denke, was in Mietwohnungen gilt, wird da genauso auch für Eigentumswohnungen gelten.
kostenlose-urteile.de/topten.musizieren_in_der_wohnung.htm
Speziell dürfte das hier interessant sein:
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_15-W-12280_Wohnungseigentuemergemeinschaft-kann-voelliges-Musizierverbot-nicht-mehrheitlich-beschliessen.news16065.htm
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss kein vollständiges Musizierverbot beschließen. Ein solcher Beschluss ist sittenwidrig und damit unwirksam. Wird das Musizieren auf 1 ¼ Stunden an Werktagen beschränkt, so ist darin ein generelles Musizierverbot zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Natürlich darf auch ein ETW-Besitzer in der Wohnanlage nicht machen, wozu er gerade Lust hat. Wenn die Musik als ruhestörend empfunden wird, ist sie abzustellen. Die Eigentümerversammlung (aber auch jeder direkt Betroffene) kann bei ruhestörendem Lärm die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen und Abhilfe verlangen.
Natürlich kann eine Eigentümerversammlung mit Mehrheit der Anwesenden auch eine Änderung der Hausordnung durchsetzen.
Natürlich kann eine Eigentümerversammlung mit Mehrheit der Anwesenden auch eine Änderung der Hausordnung durchsetzen.
Aber keine, in der das Musizieren komplett verboten wäre oder die eine Regelung enthält, die einem Musizierverbot gleichkäme.
Die Eigentümerversammlung (aber auch jeder direkt Betroffene) kann bei ruhestörendem Lärm die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen und Abhilfe verlangen.> >
Und was die Eigentümer mit den Beschlüssen machen werden, wenn die Polizei deswegen gar nicht kommen wird und das Schlagzeug weiter gespielt wird ? Das ist die Realität.
Schlagzeugspielen in der Wohnung ist nicht grundsätzlich verboten.
Es darf aber die Nachbarn nicht wesentlich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigen. Feste Grenzwerte zur Bestimmung der Beeinträchtigung gibt es nicht. Es kommt dabei auf die konkrete Situation des Einzelfalles an, insbesondere die Baukonstruktion, die Lage der Räume zueinander sowie die gesamte Wohnsituation.
So sind die Werte die der Gesetzgeber für Mischgebiete(Wohnung und Gewerbe) zulasse deutlich großzügiger, als die Werte in einem reinen Wohngebiet.
Zur Not muss der Schlagzeugspieler dafür Sorge tragen, dass die übrigen Bewohner nicht über Gebühr belästigt werden, z. B. durch kurze Spieldauer am Tag und entsprechende Schallschutzvorkehrungen.
Sollte die WEG eine Überschreitung z. B. durch einen Lärmgutachter feststellen lassen und eine entsprechende Unterlassungsklage mit Erfolg durchführen, würde ein erneuter Verstoß mit einem Ordnungsgeld vom Gericht geahndet, welches bei jedem weiteren Verstoß höher werden könnte. Dies kann bei Renitenten bis hin zur Ordnungshaft gehen.
Vielen Dank für die klare Wörte und frohes Neues Jahr.
Verbieten kann man das nicht. Das Musizieren gehört zum Recht auf Entfaltung der Perönlichkeit, da muß auch in der eigenen Wohnung und gerade da, gewährleistet sein. Allerdings kann umgekehrt der Musikant die Mitbwohner auch nicht einschränken oder belästigen. Also muß ein Mittelweg gefunden werden . Es gibt einige Gerichtsurteile dazu, vielleicht googelt du die mal, oder lies hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/klavier.htm
bevor du jetzt auf das "Eigentum" pochst, das gilt auch für Eigentumswohungen:
Jeder Mieter oder Eigentümer einer Wohnung hat gewisse Beeinträchtigungen seiner Rechte hinzunehmen. Dies ist durch das Nachbarschaftsrecht ausdrücklich so geregelt. Dennoch ist nicht jede Einwirkung zu dulden. Das Musizieren in der Wohnung gehört jedoch zu den gewöhnlichen Gebrauchsrechten des Mieters oder Eigentümers und zählt zur Ausübung des Persönlichkeitsrechtes, welches auch nicht von Gerichten überstimmt werden darf. http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/musizieren.php
wenn Gerichte das nicht überstimmen können, kann es sicher eine Eigentümerversammlung auch nicht. Ihr werdet euch einigen müssen, auf Zeiten, Lautstärke etc.
nein -jeder hat das recht zu musizieren, aber man kann das natuerlich zeitlich begrenzen und ruhezeiten (mittag/abends sind einzuhalten...
sonderreglungen gelten wenn gewerblich musiziert wird -zum beipiel musikunterricht erteilt wird.
auch die hasuordnung darf nicht gegen geltendes recht verstossen -das besagt hausmusik ist erlaubt!