Darf ich in einer Mietwohnung auch, wenn über die Hausordnung das Musizieren verboten/eingeschränkt ist, trotzdem musizieren?
Hallo zusammen,
ich wohne in einer Mietwohnung, mit 4 Mietparteien und 2 Geschäftsräumen im Haus.
Eine der Wohnparteien gehört dem Eigentümer, die restlichen 3 Wohnräume sind vermietet. Desweiteren sind im Unteren Geschoss noch Gewerberäume. Da lt. Hausordnung das Musizieren nur in sehr eingeschränkten Maße erlaubt ist und sogar Blasinstrumente und Schlagzeug komplett verboten sind, nun meine Frage. Ich habe begonnen Dudelsack zu lernen. Die Übungsflöte hat Zimmerlautstärke aber ich sollte auch gelegentlich mit der Pipe üben, sonst kann man den Druck nicht halten.
Darf der Vermieter mir das Dudelsackspielen verbieten ? Es würde sich um maximal 1 Stunde täglich handeln ? 30 Minuten Übungsflöte und ca. 30 Minuten.
Darf das verboten werden, oder ist das unwirksam ?
Danke sehr.
6 Antworten
Der Dudelsack oder die Sackpfeife war ursprünglich ein Kriegsinstrument und bekommt so mit einer Lautstärke von bis zu 123 Dezibel noch einma eine ganz andere Bedeutung.
Ja, und steht ein solches Verbot im Mietvertrag und/oder der Hausordnung, dann muß das nicht hingenommen werden.
Was sag der BGH?
Musizieren gehört nach Angaben des BGH zum sozial üblichen Verhalten und zur grundgesetzlich geschützten Entfaltung der Persönlichkeit. Nachbarn müssen ein gewisses Maß an Musik durch die Wand tolerieren. Dabei gehen die Richter von einem „verständigen Durchschnittsmenschen“ aus, der Musizieren als übliche Form der Freizeitbeschäftigung in gewissen Grenzen hinnimmt, weil es einen Teil des Lebensinhalts bilde und Bedeutung für die Lebensfreude haben könne. Allerdings müssen die Ruhezeiten über Mittag und in der Nacht eingehalten werden.
Machen die Richter konkrete Vorgaben?
Als groben Anhaltswert für die Neubeurteilung des Landgerichts sehen die BGH-Richter zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen. Die Frage des Unterrichts müsse auch daran gemessen werden, welchen Inhalt die Stunden haben. Tonleitern und falsche Töne seien anders zu bewerten als fortgeschrittenes Musizieren.
Solche Klauseln sind in der Regel wirksam.
Alles mit Zimmerlautstärke ist jedoch erlaubt. Dabei gehts aber nicht darum, was du als Zimmerlautstärke empfindest, sondern ob das Gedudel tatsächlich in den anderen Mieteinheiten zu hören ist. Nur so....Dudelsäcke sind in der Regel ziemlich laut.
Eine Hausordnung wird durch entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben wird, Bestandteil des Mietvertrags.
Eine nachträgliche Änderung der Hausordnung kann der Vermieter nur erfolgreich umsetzen, wenn die betroffenen Bewohner dieser Änderung zustimmen. Somit gehe ich davon aus, dass Du bei Abschluss des Mietvertrags der bestehenden Hausordnung zugestimmt hast.
Wider besseren Wissens hast Du Dir nun einen Dudelsack zugelegt, eindeutig ein Blasinstrument, welches zu spielen in dem Haus verboten ist.
Wenn Du Dich jetzt über das Verbot hinweg setzen willst, wirst Du eine Abmahnung bekommen und wenn Du glaubst, dass das Verbot für Dich nicht gilt, wohl recht schnell die fristlose Kündigung. Im Endeffekt müßte der Vermieter, wenn Du in diesem Fall nicht umgehend ausziehst, auf Räumung klagen. Umgekehrt könntest Du natürlich nach Zugang der Abmahnung oder der Kündigung auf Änderung der Hausordnung klagen und somit das erreichen, was allgemein von Gerichten zum Thema "Hausmusik" zugestanden, bzw. verboten wird.
Wie auch immer: Vor Gericht wird letztlich entschieden, ob Du weiterhin in der Wohnung dudeln darfst oder nicht. Das wird eine langwierige Geschichte. Ob Du bis dahin warten willst mit Weiterüben oder ob Dich Deine Mitbewohner vorher erschlagen, wage ich nicht zu beurteilen. Auch nicht, wie ein Gericht in Deinem Fall entscheiden würde.
Fazit: In jedem Fall setzt Du Dich mit dem Dudeln in Deiner Wohnung über die bestehenden Bestimmungen der Hausordnung hinweg. Handelt es sich bei Euch um ein besonders hellhöriges Haus, sind sie wohl auch berechtigt.
Sonstige, eher großzügige Regelungen zum Thema Musizieren in der Wohnung, die durch Gesetze oder Gerichtsurteile entstanden sind, gelten dann, wenn nicht im Mietvertag oder Hausordnung (Bestandteil des Mietvertrags) anderes geregelt ist. Immerhin hast Du den Mietvertrag bei voller geistiger Gesundheit unterschrieben udn wusstest somit von vornherein, worauf Du Dich einläßt, wenn Du zu dudeln beginnst.
Sie können außerhalb der Ruhezeiten täglich 1 Stunde musizieren.
Fühlen sich Mitbewohner dennoch gestört, werden Sie dies zu spüren kriegen.
Da wird für Sie künftig kein nachhaltig angenehmes Wohnen sein.
Beschränken Sie Ihr Üben auf den Unterricht oder dafür bestens ausgestattete Räumlichkeiten.
Beachten Sie das , dann leben Sei und Ihrer Nachbarn gemeinsam weiter in häuslichem Frieden.
ja darf er.. es kann geschäftsschädigend sein und du wusstest doch, dass es verboten/nur eingeschränkt erlaubt ist .. warum hältst du dich nicht an Regeln ?
doch darf er .. lies dir mal die Frage richtig durch.. Zimmerlautstärke ist ja ok.. aber dieser Satz : Ich sollte auch mal mit der Pipe üben.. das geht wohl deutlich ÜBER die Zimmerlautstärke hinaus.. und dagegen kann der Vermieter was tun
Nein, darf er nicht
https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Musikinstrument/Musikinstrument-Mieter-duerfen-in-der-Mietwohnung-ueben-E1382.htm