HILFE- Mitbewohnerin ist vorzeitig ausgezogen
Hallo ihr lieben,
vor kurzem haben meine mitbewohnerin und ich unseren mietvertrag gekündigt (3 Monate kündigungsfrist) und sie hat kurz darauf auch ziemlich schnell Ihre sieben Sachen gepackt und ist in eine neue Wohnung gezogen. Ich muss allerdings noch 2 monate alleine in unserer Wohnung bleiben bis ich in meine neue Wohnung kann. Jetzt habe ich folgende Fragen:
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ist meine mitbewohnerin dazu verpflichtet heiz und stromkosten weiterhin zu zahlen obwohl Sie nichtmehr hier wohnt?
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Ich möchte nicht das Sie ohne mein Beisein in die Wohnung kommt. Sie hat mir post und geld unterschlagen und mein Vertrauen zu Ihr ist somit gleich null. Ausserdem befinden sich keinerlei Sachen von Ihr in der Wohnung, nur noch mein Eigentum. Kann ich das von Ihr verlangen? Immerhin bezahlt Sie weiterhin Ihren Teil der Miete (hoffe ich)
Vielen Dank schonmal
10 Antworten
Solange die Mieterin Zutritt zur gemeinsamen Wohnung hat, zahlt sie den vereinbarten Mietanteil von der Gesamtmiete,. Auch trägt sie hälftige Kosten der Gas- und Stromrechnung, die nicht dem Mietvertrag geschuldet sind. Sie musste nicht ausziehen und hat auch in deiner Abwesenheit die gemeinsame Wohnung mehrmals betreten. Du kannst also nicht kontrollieren, inwieweit sie Gas und Strom verbraucht. Als Person X und Y haftet ihr gemeinsam bis zum Ende des Vertrages. Wie ist denn die Bezahlung an Gas- und Stromanbieter sowie Vermieter geregelt? Richtig wäre ein Mietenkonto, auf das jeder der Mieter seinen Anteil bis Monatsletzen einzahlt und dann Abbuchungen an die Versorger und den Vermieter erfolgen.
ich möchte Ihr den Zutritt ja auch nicht verwehren aber ich möchte einfach nur das Sie nur dann kommt wenn ich auch zuhause bin. Ich weiss nicht was Sie in der Wohnung macht, fakt ist allerdings das Sie definitiv mehrmals da war als ich nicht zuhause war . Meine Sachen wegsclieesen geht nicht, küche, geschirr, fernseher etc- ALLES ist von mir ich kann ja nicht alle Räume abschliessen bevor ich gehe, ich hab zwei Katzen und die kann ich nicht den ganzen Tag im Flur einsperren :/ Die Frage ist nur ob ich das Recht habe da Ansprüche zu stellen.
zu 1: es ist so das ich im Monat pauschal einen festen Betrag an meine Anbieter zahle. Ich nutze auch keine Heizung und muss trotzdem zahlen.(wir heizen mit Gas und unser Warmes Wasser läuft auch durch die Gastherme, also muss ich Heizkosten auch zahlen wenn Heißes Wasser läuft)Einmal im Jahr bekommen Wir eine Abschlagsrechnung und das was wir zu viel bezahlt haben bekommen wir zurück. In dem Falle also wenn unser Mietvertrag ausläuft. Also ist Sie doch genauso verpflichtet die Kosten weiterhin bis Ende der Verträge zu zahlen oder sehe ich das falsch?
Bei den Nebenkosten muss man trennen: Grundkosten muss sie weiter bezahlen (Stomzählermiete, Umlagen für Wartung etc.), Verbrauchskosten muss sie natürlich nicht mehr bezahlen weil sie keinen Verbrauch mehr verursacht.
Wenn sie noch Miete zahlt, hat sie nach wie vor das Recht, IHRE und die gemeinsamen, nicht aber DEINE Räume zu betreten.
Wechsele einfach die Schlösser für Deine Räume aus.
So lange die Kündigungsfrist läuft seid Ihr Beide verpflichtet den Vertrag zu erfüllen. Egal ob und wer wie lange noch dort wohnt.
Und so lange der Vertrag läuft habt Ihr Beide das Recht die Wohnung zu nutzen.
Die Kosten für den Gas- und Stromanbieter hat der zu zahlen der den Vertrag abgeschlossen hat. Wenn Du das bist und mit der Mitbewohnerin diesbezüglich nichts vereinbart hast, Dein Pech.
Die Mitbewohnerin muss noch die Miete anteilmaessig bezahlen und auch die Nebenkosten. Tut sie es nicht dann musst du alles alleine bezahlen an den Vermieter. Du kannst das Geld dann von ihr einklagen. Schliesse alle wichtigen Sache in einem Zimmer ein und schliesse dann ab, wenn du nicht zu Hause bist und nimm den Schluessel mit. Auch waere zu ueberlegen, ob du fuer die Wohnungstuer ein neuses Schlioss einbauen laesst bis zu deinem Auszug. Dann kann sie ueberhaupt nicht mehr in die Wohnung rein.
Neues Schloss ist kontraproduktiv.