Fehlende Parkett-/Dielenfugen sollen trotz Absprache nicht erneuert werden - was nun?
Hallo alle zusammen,
bei der Wohnungsübergabe haben wir mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, dass er einen Parkettleger vor Ort bestellt, der eine Lösung für die Dielen im Flur findet. Das Problem ist folgendes: die Stäbchen bzw. Fugen zwischen den Dielen im Flur fehlen vollständig. Dadurch ergibt sich eine Lücke von etwa 3-5 cm mit einer Tiefe von ebenfalls 3-5 cm. Dadurch können wir nicht nur nicht barfuß/auf Socken laufen, wir können auch eher schlecht als recht saubermachen - der Staubsauger holt alles hoch, was sich da noch so zwischen den Dielen befindet, einschließlich den Untergrund, der sich unter der Dielung befindet. Soll heißen, die Dielen bekommen Risse und schwingen nach jeder Staubsaugeraktion noch mehr, ganz zu schweigen von den Stabsolken, die sich beim Laufen aus den Ritzen quälen. Nach einem halben Jahr war nun endlich der Parkettleger da. Er hat sich vollständig auf unsere Seite geschlagen und erklärt, dass man irgendwann das gesamte Parkett austauschen muss, weil kein Untergrund mehr da ist. Der Vermieter ist nun aber der Meinung, dass das alles vollkommen unnötig ist, weil die Fugen "nach einem Jahr ja sowieso wieder herausbrechen".
Lange Rede, kurze Frage: was können wir jetzt tun? Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance? Und wenn doch, in welche Richtung können wir argumentieren?
Kurze Info: die Renovierung ist mehr als 10, ich glaube mindestens 12 Jahre her.
Viele Grüße & herzlichen Dank für jegliche Hilfe.
4 Antworten
Der Vermieter ist verpflichtet dir eine mängelfreie Wohnung zu übergeben. Eine mündliche Vereinbarung über Mängelbeseitigung ist nicht sehr hilfreich, wenn der Vermieter bewegt werden soll, seine Versprechungen einzulösen. Daher ist eine Mietminderung nicht möglich. Die geradezu unglaublich breiten Fugen zwischen den Dielenbrettern sind ein so gravierender Mangel wie er mir noch nie untergekommen ist. Es ist mir nicht vorstellbar, wie diese Fugen geschlossen werden sollen. Deshalb wäre nur eine grundhafte Erneuerung des Holzfußbodens anzuraten. Fordere den Vermieter nachweisbar unter Fristsetzung auf, diese Erneuerung vorzunehmen. Falls die Frist ungenutzt verstreicht, geh in die Ersatzvornahme und ziehe die Kosten von der Miete ab. Mit dem Parkett kann nicht so verfahren werden, da es schwimmend auf Estrich zu verlegen wäre. Sobald hier eine Fuge breiter als 1cm ist, muss auch von einer Neuverlegung ausgegangen werden.
Lange Rede, kurze Frage: was können wir jetzt tun? Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance? Und wenn doch, in welche Richtung können wir argumentieren?
Erinnern Sie ihn an die Absprache und gleichzeitig erwähnen Sie das Gespräch mit dem Parkettleger. Am Besten soll sich der Vermieter mal mit dem Parkettleger unterhalten.
Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance?
Sieht auf jeden Fall nicht gut aus.
In Zukunft darauf achten, das man Absprachen schriftlich festhält.
Sollte hier ein Mangel bezüglich der Fugen wirklich vorlegen, so sollte man so Vorgehen:
Mangel
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
MfG
Johnny
was können wir jetzt tun?
Den Vermieter schriftlich und nachweisbar per Einwurfeinschreiben an die Absprache erinnern.
Oder, da er ja der Meinung ist das wäre Sinnlos, das als Mangel anzeigen und unter Fristsetzung deren Behebung fordern. Ob und in welcher Höhe hier eine Mietminderung möglich ist solltet Ihr fachlich, Anwalt oder Mieterbund, abklären lassen.
Abgesehen von den Empfehlungen, wie man den Vermieter zur Mängelbeseitigung bewegt: Ist der Untergrund in der Wohnung so schlecht, dass die Stäbchen nach einem Jahr sowieso wieder raus brechen, dann ist Parkett nicht der richtige Bodenbelag. Gutes Parkett hält u. U. mehrere 100 Jahre.
Könntet ihr ansonsten nicht einen anderen dünnen Bodenbelag drüber legen? Teppich oder PVC? Dann wärt ihr das Problem los und erst der nächste Mieter hat es wieder.
Wenn damals schlechtes Parkett verlegt wurde, ist es nach 12 Jahren wohl Zeit, was gutes einzubauen.