Defektes spülrohr klempnerrechnung?

7 Antworten

Der BGH hat vor vielen Jahren schon entschieden, was eine sogenannte Kleinstreparatur ist. Folglich handelt es sich um Reparaturen an Installationsgegenständen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

Weder eine Abwasserleitung, noch eine Gummidichtung fällt unter diese Kleinstreparatur. Du hättest nicht einmal diese eine Rechnung zahlen müssen.

Sollte nun wieder eine Rechnung kommen, dann einfach widersprechen.

Sunlight11 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 08:57

Hallo. Es ist nun so ,das der klempner noch mal hier war und keine Unterschrift verlangte. Das neue Rohr wofür ich noch keine Rechnung erhielt, ist immer noch nicht dicht.

Er meinte , er kann es nicht eriter anziegen sonst geht das kaputt und es kann sein dass wenn es immer noch tropft ich einen neuen Spülkasten bräuchte. Es passt wohl das eine nicht zum anderen . Da kann er nix mehr machen. Hab jetzt gesehen und gemerkt dass es noch nicht dicht ist. Könnte allerdings damit leben denn es ist nur leicht feucht.

Also die erste Rechnung bezahlte ich. Für das Rohr schätze ich kommt die nächste Rechnung bald. Abwarten. Ich werde in der klempnerei anrufen u denen mitteilen das es wieder tropft. Oder wie soll ich vorgehen? . ALSO DAS ROHR WERDE ICH NICHT BEZAHLEN da sie den kleinen Riss hätten gleich sehen müssen als fachkräfte. Hatte gott sei dank auch fotos davor gemacht. Danke im voraus.

ChristianLE  25.05.2018, 09:18
@Sunlight11
Ich werde in der klempnerei anrufen u denen mitteilen das es wieder tropft.

Nein, nicht den Klempner, sondern den Vermieter.

Rufst Du den Klempner ohne Wissen des Vermieters an und machst einen neuen Termin, dann kann der Vermieter diese Kosten ablehnen.

Sunlight11 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 09:33
@ChristianLE

Nein ich wollte nur Bescheid geben , das es immer noch nicht dicht ist. Keinen Termin machen

Oder lieber nicht ? Ich meine es tropft nur minimal. Dafür hatte ich Nee schon 50 Euro bezahlt.

Aber es muss ja mal gemacht werden. Es gibt eine Verwaltung und einen Vermieter ( Eigentümer) . E Mail dann an die Verwaltung? Danke

ChristianLE  25.05.2018, 09:38
@Sunlight11

Wer steht denn im Mietvertrag als Vertragspartner? Wenn die Verwaltung bevollmächtigt ist, kontaktierst Du diese.

Sunlight11 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 09:57
@ChristianLE

Meine Miete geht an den Eigentümer. Der hat es der Verwaltung übergeben. Ich weiß gar nicht ob der das gut findet wenn die Mieter sich bei ihm melden die von der Verwaltung ist auch voll unfreundlich. Sie meinte mal zu mir am Telefon , ich weiß dass Sie im mieterschutzbund sind . Sie können ja ausziehrn wenn es ihnen nicht passt. :(

So ist es denn wenn man sich kümmert um die treppenhausreinigung wenn andere es nicht machen.

Es ist noch eine hier die kann auch ein Lied von denen singen aber sie lässt Es so. Will wohl auch keinen Stress.

Mag auch nichts mehr sagen. Und nun das auch noch mit dem spülrohr. 😃

ChristianLE  25.05.2018, 09:59
@Sunlight11

Dann würde ich es an die Verwaltung geben. Ist die Verwaltung unfreundlich oder inkompetent, würde ich hiervon doch mal tatsächlich den Eigentümer informieren.

Natürlich unterschreibst Du, wenn ein Handwerker eine Bestätigung braucht. Du unterschreibst doch damit keine Kostenübernahme.

Da es nicht am Gummiring lag, sondern an der Leitung selbst, musst Du gar nichts bezahlen. Erst recht nicht, weil mit Rechnung 1, 2 und 3 sowieso für diesen einen Fall die Grenze für Kleinreparaturen überschritten ist.

Also mach Dir keine Sorgen.

Hallo, die Rechnung an sich setzt sich aus verschiedenen Dingen zusammen, du bezahlst ja nicht nur für das Material das gewechselt wird,

es besteht im groben aus 1.Anfahrt 2.Arbeitszeit 3. eventuell eine Pauschale( nicht überall vorhanden) 4.Material-Kosten und eventuell noch weitere Dinge, (da kannst du den Arbeiter aber auch fragen wie sich die Rechnung zusammensetzt und wie er auf den preis kommt( du musst nicht alles Blind bezahlen wenn du nicht einmal weißt wofür du bezahlst, mir währe es ja wichtig zu wissen wofür ich mein Geld ausgebe)

des weiteren müsstest du deinen Vermieter fragen wie es sich mit Reklamationen verhält, im Regelfall so wie ich das kenne musst du eigentlich nichts bezahlen wenn er "noch einmal" kommen musste, denn es war ein Fehler seiner Seite da der Fehler immer noch nicht behoben wurde, am besten frage einfach mal deinen Vermieter.

Lg

Würde das zunächst mit Deinem Vermieter besprechen und er muß sich mit dem Veralter in Verbindung setzen

Sunlight11 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 09:41

DEr Verwalter hat es doch übernommen. Ich zahle aber mein e Miete an den Eigentümer. Der hat sicher keine Lust auf so etwas sonst würde er es doch nicht einer Verwaltung übergeben. Und kann mir vorstellen dass sie dich such austauschen. Und er will schon Rechnungen übernehmen. Der klempnerei ist es egal. Die Dame war auch unfreundlich m Telefon. Leicht übergriffig.

Lg

robineri  22.05.2018, 09:42
@Sunlight11

Solltest Dich halt "durchsetzen"! Für Dich ist der Vermieter zuständig!

Sunlight11 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 09:52
@robineri

Vermieter also Eigentümer?

DEr hat es aber einer Verwaltung übergeben.

Dje wollen nachher das ich hier raus gehe.

Gibt ja Eigenbedarf

Sunlight11 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 13:58
@robineri

NIcht die Verwaltung ?

albatros  22.05.2018, 14:43
@Sunlight11

Versteh doch endlich: Das ist kleine Kleinreparatur! Demzufolge muss der Vermieter die Kosten tragen. Bereits Gezahltes zurückfordern!

Das ganze Hickhack wegen Reklamation etc. ist überflüssig und irrelevant.

Zunächst ist zu schaun, ob die Kleinreparaturklausel überhaupt wirksam ist. Sie ist das nur dann, wenn auch eine Jahreshöchstsumme (in der Regel ein bestimmter Betrag oder entsprechend 6% der Jahresnettomiete) vereinbart sind. Ist das nicht der Fall, ist die Klausel unwirksam.

Selbst dann, wenn die KRK wirksam vereinbart wurde, gilt sie nicht für jegliche kleine Reparatur. Jedenfalls nicht für die bei dir stattgefundenen. Das waren/sind reine vom Vermieter zu bezahlende Instandhaltungen. Das ergibt sich schon aus der Definition. Mit Leitungen hast du im täglichen Gebrauch der Toilette nichts zu tun. Das gälte auch für Wasser-, Strom- und Gasleitungen.

Weise also die Ansprüche zurück mit Verweis auf die Gesetzeslage und fordere den bereits gezahlten Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung (s.§ 812 BGB) zurück (Herausgabe).

Sunlight11 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 08:55

Hallo. Es ist nun so das der klempner noch mal hier war und keine Unterschrift verlangte. Das neue Rohr wofür ich noch keine Rechnung erhielt, ist immer noch nicht dicht. Er meinte , er kann es nicht eriter anziegen sonst geht das kaputt und es kann sein dass wenn es immer noch tropft ich einen neuen Spülkasten bräuchte. Es passt wohl das eine nicht zum anderen . Da kann er nix mehr machen. Hab jetzt gesehen und gemerkt dass es noch nicht dicht ist. Könnte allerdings damit leben denn es ist nur leicht feucht.

Aalso die erste Rechnung bezahlte ich. Für das Rohr schätze ich kommt die nächste Rechnung bald. Abwarten. Ich werde in klempnerei anrufen u denen mitteilen das es wieder tropft. Oder wie soll ich vorgehen? . ALSO DAS ROHR WERDE ICH NICHT BEZAHLEN da sie den kleinen Riss hätten gleich sehen müssen als fachkräfte. Hatte gitt sri dank auch fotos davor gemacht. Danke im voraus.

albatros  25.05.2018, 09:54
@Sunlight11

Du brauchst überhaupt nichts zu bezahlen! Das muss der Vermieter als Auftragsgeber. Außerdem ist diese Reparatur keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Lass dich also nicht ins Bockshorn jagen. Fordere den bezahlen Betrag zurück (§ 812 BGB).

Sunlight11 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 13:45

Da steht : der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installation Gegenstände für Elektrik, Wasser und Gas. Der Zeit u kocheinrichtungen. Fenster u türverschlüsse.. so Wie kosten der der einzelnen Reparatur bis 100 Euro. Und der dem Mieter dadurch i den letzten 12 Mon. entstandenen entstehende Aufwand bis 200 Euro. Höchstens jedoch 8 % d jeweiligen Jahres netto Miete nicht übersteigt...

WaS bedeutet das nun ? Zahle ca 280 netto kalt Monatlich

Nnichtsdestotrotz ist es doch ne Reklamation . Weil der klempner das nicht erkannte was mit dem Rohr war und erst beim 2 Ten mal ein neues Rohr ein setzte.

Da werde i h sicher auch noch ne Rechnung bekommen. Hm

Sunlight11 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 13:33

Ich muss nachschaue was dort steht. Ich weiß nur dass sie mir als ich hier ein zog die miezerwechselgebühr aufgehalst hatte und der vom mieterschutzbund hatte sie aufgefordert mir meine 36 Euro zurück zu erstatten. Nach etwa 8 Monaten hatte ich es dann auch bekommen. 2 mal stimmte die Rechnung von ista nicht. Also haben sie mich vllt auf den kieker aber hören nicht auf.