Wer zahlt "von selbst" abgefallenen Heizkörper?

3 Antworten

Grundsätzlich zahlt erst mal der Auftraggeber, so hat der Handwerker sein Geld. In diesem Fall muss festgestellt werden, ob der Vermieter oder ein Hauswart erreichbar gewesen wäre und dann, wer den Schaden verursacht hat. Auf jeden Fall Rechtsbeistand einholen.

BerndStephanny  27.10.2014, 20:55

Ein guter Kommentar, der erst mal einen Daumen hoch verdient hat.

Quasimo  27.10.2014, 20:53

Für einen Rechtsbeistand ist es weit zu früh, auch zahlt im Falle eines Notfalles nicht zwangsläufig der Auftraggeber vorab, dies um so mehr, da der Handwerker ja extra für den Notfall genannt war und die Hausverwaltung der Reparatur dann ja doch zugestimmt hat, die zweifelsfrei notwendig war. Im Umkehrschluss wäre bei einer ausbleibenden Reparatur, wenn der Schaden also länger angehalten hätte, eine Mietminderung in Betracht zu ziehen gewesen, wenn eben die Räume nicht mehr geheizt werden können.

Dann hätte der Eigentümer nicht nur die Minderung sondern zudem die Reparaturkosten hinzunehmen.

Wie ich immer sage ist eine Mieteinnahme keine ausschließliche Einkommensverbesserung für den Eigentümer, zwangsweise muss man und hier nicht unerhebliche Mittel, auch in die Instandhaltung und in Reparaturen stecken.

Hallo,

die Sache sehe ich genau wie Du als Angelegenheit des Eigentümers / der Hausverwaltung. Es stellt sich die Frage was Schönheitsreparaturen sein können, das Streichen der Wohnräume in gewissen Zeitabständen .. ok. Mal ein tropfender Wasserhahn ok und auch andere Kleinigkeiten stehen nicht wirklich zur Debatte. Hier aber ist ja mehr oder weniger ein Bauteil abgebrochen, die Halterung von Heizkörpern gehört nun definitiv nicht in den Bereich von Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen die man einem Mieter zumuten könnte. Das so eine Halterung bricht ist an und für sich schon ein Novum, dann auch noch die Mieter dafür zur Kasse zu bitten ist ein Frechheit.

Keinesfalls kann hier Deine Mutter zur Zahlung herangezogen werden.

Nun kommt nur wieder das Problem des Friedens willen, oft geht man dann auf Sachen ein die so nicht sein können, das kenne ich zur Genüge auch aus meiner Familie.

Also ich konstatiere mal: Wie von Geisterhand ist das geschehehn? Dann muss die Verschraubung, mit der der HK an der Wand befestigt ist, schon länger lose gewesen sein. Ein Versäumnis Deiner Mutter,. Das hätte sie müssen sehen. Rohre können grundsätzlich nicht platzen, sie sind ja mit dem HK verschraubt,bzw haben eine so feste Wandung, dass sie keine Risse bekommen. Außerdem kann der HK dadurch nicht runterfallen, also das was man unter Runterfallen versteht. Er hängt dann vermutlich, wenn auch assymetrisch, aber er hängt. Schließlich gibt es ein Zulauf- und ein Ablaufrohr, welche den HK stabilisieren. Die Wohnung kann nicht kalt sein, da es sich nur um einen HK handelt. Den Schmarrn habt Ihr jetzt halt das erste mal gehört. Im Übrigen wird diese Dame am Besten wissen, von was sie spricht. nein zahlen muss nicht auschließlich der vermietende Eigentümer. Außerdem ist es eine Angelegenheit, die wir nicht begutachten können. Selbst Erfahrungen greifen hier nicht, da wir nicht wissen, wie sich diese Erfahrungen mit dedr Wirklichkeit decken. Du bist ja schließlich auch nur die Wiedergebende, wie es Deine Mutter erzählte und ich bezweifle, dass sich alles so zugetragen hat.

Radloser007 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 21:24

Ihre "Zweifel" mal dahingestellt: Ja Geisterhand trifft es wirklich und die Materialermüdung der oberen Halter (wo da irgendeine Feder einrastet o.ä.) ist ja zudem unstreitig bereits vom Klempner bestätigt, soviel dazu. Die beiden Rohre sind parallel unten und der HK hing tatsächlich etwa 30° von unten, gehalten hauptsächlich von den Rohren - die haben da zur Stabilisation schnell etwas untergebaut damit da eben nichts weiter abreißt und natürlich trotzdem zur Sicherheit den ganzen Wohnungsstrang abgestellt, was denn auch sonst, das Thermosthat ist irgendwo angeschlagen und ist auch hinüber/verbogen.

Übrigens sehen wir im Verhalten der Verwaltung bereits strafbewehrte Handlungen - hier soll wohl die Angst und Unerfahrenheit älterer Leute ausgenutzt werden. Danke trotzdem für die Mühen.

BerndStephanny  27.10.2014, 21:33
@Radloser007

Wie schön, dass hier die Rechtsanwälte (strafbewehrte Handlung) wieder mal ins Spiel kommen. So hällt man die Wirtschaft am Laufen. Aber eine solche Handlung muss erst mal bewiesen werden. Übrigens die vermeintliche Angst und Unerfahrenheit älterer Leute beginnt wohl schon bei ALDI um die Ecke. Auch schön, dass man älter Leute mit Angst und Unerfahrenheit hunderte Kilometer weit weg wohnen lässt und sich dann plötzlich verpflichtet fühlt, wegen einem 30° nach unten hängenden HK Sorgen zu machen. Noch was: Unerfahren sind alte Leute schon gar nicht. Das sind eher meistens deren Kinder.

Radloser007 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 21:46
@BerndStephanny

Sie können sich gern sachlich zum angefragten Thema äußern, unsere gelebte Familiensituation war jedenfalls kein Thema ;-)