Müssen nicht ganz abgezahlte Möbel von Versandhäusern nach einem Todesfall zurück gegeben werden?
Meine Schwiegermutter ist kürzlich verstorben. Sie hatte noch eine Couch von einem Versandhaus nicht ganz abbezahlt. Wie müssen wir uns jetzt verhalten? Dem Versandhaus den Sterbefall mitteilen und dann? Holen diese die Couch dann wieder ab? Oder zahlt man die letzten Raten einfach weiter? Ansonsten war sie schuldenfrei. Aber ein Erbe gibt es da auch nicht. Weiß jemand wie man sich in einem solchen Falle verhält?
Dankbar für jede Antwort..... tangob
7 Antworten
So lage die Sachen nicht abbezahlt sind ist immer noch der Händler der Eigentümer. Ich würde versuchen die Couch abzubezahlen und dann je nach aussehen weiter zu benutzen, wenn sogar evtl. zu verkaufen in Ebay oder so. zum anderen würde ich ein Schreiben anfertigen an das Versandhaus, wo drin steht das die Schiegermutter vor kurzem verstorben ist, sie aber noch Möbel noch nicht ganz abbezahlt hat. Die lassen sich dann auch da was einfallen wie es weiter gehen soll.
du musst den Todesfall an das Versandhaus melden. Weil die Vertragsnehmerin nicht mehr lebt und damit der Vertrag sofort erlischt.
Die werden euch dann sagen, wie es weiter geht.
Ich tippe drauf, dass ihr die Couch abbezahlen könnte. Was soll das Möbelhaus denn mit einer gebrauchten Bank.
jeder Vertrag endet mit dem Tod eines der Vertragsnehmer. Die Erben können die Rechtsnachfolge antreten.
Ich habe gerade erst meine Mutter verloren - mir ist das noch sehr frisch im Gedächtnis.
Nein, das stimmt nicht. Ich verwalte ein Mietshaus, da ist vor kurzer Zeit eine Bewohnein verstorben. Die Miete mußte noch weiterbezahlt werden, sodaß eine reguläre Kündigungsfrist eingehalten wurde. Und das gilt für alle Verträgt. Vielleicht hat man Glück und ein Gläubiger zeigt sich kulant, er muß aber nicht.
Richtig. Ich musste 3 Monate die Miete meines verstorbenen Vaters zahlen. Wegen der 3 monatigen Kündigungsfrist
wir sprechen hier aber nicht von einem Mietvertrag sondern einem Kleinkredit zum Möbelkauf, richtig?
Verträge müssen erfüllt werden - notfalls von den Erben. So ist das nun einmal, ich kann das auch nicht ändern. Lediglich bei Telefonverträgen kann man eine vorzeitige Kündigung erreichen, wenn man hartnäckig ist und einen kulanten Anbieter hat. Kredite müssen auch weiterhin bedient werden. Wäre ja sonst toll, Papa nimmt mal eben was auf, stirbt dann, und die Erben freuen sich ein Loch in den Strumpf.
Die Erben müssen das hässliche Ding bezahlen (es muss wohl hässlich sein sonst würde ja irgendeiner das Sofa haben wollen)
Verträge müssen auch nach dem Tod erfüllt werden. Evtl.kann man bei einem Telefonanbieter erreichen, vorzeitig zu kündigen, aber sonst nicht.
Die Raten werden nicht an das Versandhaus überwiesen, sondern an eine Kreditbank, dazu gibt es bestzimmt Unterlagen, AGB`s und so, da steht drin, was im Todesfall des Kreditnehmers geschehen soll. Wenn es nicht allzu viel ist, bezahlt es und nehmt die Couch.
Ein Vertrag erlischt nicht mit dem Tode. Er muß von den Erben erfüllt werden.