Wie lange muss ich Einlieferungsbelege aufbewahren?
Hallihallo an alle!
Ich habe im Oktober 2008 bei einem Versandhaus eine Bestellung aufgegeben. 2 der 3 Artikel habe ich nach Lieferung und Anprobe fristgerecht Anfang November 08 zurückgesendet und den 3 Artikel auch umgehend bezahlt. Damit war die Sache für mich auch erledigt. Rechnung und Einlieferungsbeleg habe ich bis Anfang Januar aufbewahrt und dann beim "Neujahrs-Schreibtisch-ausmisten" mit entsorgt. Schließlich hatte ich alles zurückgeschickt und bezahlt.
Prompt bekomme ich 2 Tage nach meiner Wegwerfaktion eine Mahnung über den Betrag von jenen 2 zurückgeschickten Artikeln. Dummerweise habe ich alles durch den Aktenvernichter gejagt. Zwar habe ich probiert die Teile zu rekonstruieren, aber keine Chance so einen kleinen Beleg zu finden.
Nachdem ich dem Versandhaus schriftl. mitgeteilt habe, dass ich jene Artikel zurückkgeschickt habe und ich nicht nachvollziehen kann, weshalb erst Monate später eine Mahnung kommt (diese hätte ja bei mir spät. Anfang Dez. eingehen müssen), wollen sie dennoch von mir den Original-Einsendebeleg oder die Zahlung.
Bin ich verpflichtet die Belege so lange aufzubewahren???? Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann ich doch 8 Wochen später annehmen, dass alles ok ist, wenn ich von der Firma nichts Gegenteiliges höre, oder? Auch können sie mir nicht
7 Antworten
sowas steht meistens in deren AGB's, das heißt mit der Bestellung ahst du die AGB's anerkannt. Dort wird es auch einen Abschnitt zum Thema geben. Was man an dieser Stelle noch machen kann: in der Post, wo man das aufgegeben hatt, (vielleicht kennt man dich da persönlich. Ansonsten hast du vielleicht Zeugen (Freund/in) damit müssen die sich zufrieden geben.
hm, in AGB steht bei Kauf auf Rechnung: Zahlung innerhalb 14 Tage oder Rücksendung, Kundenkonto wird automatisch aktualisiert, bis 30 Tage nach Ablauf der Rücksendefrist muss Versandhaus Zahlung gutschreiben...dann kann ich 8 Wochen später erst recht erwarten, dass alles ok ist.
Ich habe jetzt eine Mahnung bekommen, dass noch 10 € offen seien. Also habe ich bei dem Versandhaus angerufen. Die Mitarbeiterin hat das überprüft und mir erklärt, dass die offenen 10 € bis ins Jahr 2077 zurückgehen. Kann ich natürlich nicht mehr nachvollziehen, weil ich auch mal alle Rechnungen entsorgt habe. Also habe ich den Betrag bezahlt. Aber es soll mir eine Lehre sein.
Du kannst sie eigentlich wegwerfen, wenn Du eine Gutschrift vom Versandhaus oder eine Rücksendebestätigung bekommst. Ansonsten würde ich auch die Verjährung abwarten, Du siehst jetzt ja, was sich für Probleme ergeben, wenn man zu früh entsorgt.
Ich bewahre Rechnungen etc. 3 Jahre auf.
Bewahre sie so lange auf, bis im Fall der tatsächlichen Nichtzahlung die Verjährungsfrist um ist, denn so lange könntest du auf Zahlung verklagt werden. Meines Wissens sind das 3 Jahre, beginnend mit dem 1.1. des auf die Lieferung folgenden Jahres.