Wie lange muss ich Einlieferungsbelege aufbewahren?

7 Antworten

sowas steht meistens in deren AGB's, das heißt mit der Bestellung ahst du die AGB's anerkannt. Dort wird es auch einen Abschnitt zum Thema geben. Was man an dieser Stelle noch machen kann: in der Post, wo man das aufgegeben hatt, (vielleicht kennt man dich da persönlich. Ansonsten hast du vielleicht Zeugen (Freund/in) damit müssen die sich zufrieden geben.

Hanimoo 
Beitragsersteller
 23.02.2009, 14:04

hm, in AGB steht bei Kauf auf Rechnung: Zahlung innerhalb 14 Tage oder Rücksendung, Kundenkonto wird automatisch aktualisiert, bis 30 Tage nach Ablauf der Rücksendefrist muss Versandhaus Zahlung gutschreiben...dann kann ich 8 Wochen später erst recht erwarten, dass alles ok ist.

Ich habe jetzt eine Mahnung bekommen, dass noch 10 € offen seien. Also habe ich bei dem Versandhaus angerufen. Die Mitarbeiterin hat das überprüft und mir erklärt, dass die offenen 10 € bis ins Jahr 2077 zurückgehen. Kann ich natürlich nicht mehr nachvollziehen, weil ich auch mal alle Rechnungen entsorgt habe. Also habe ich den Betrag bezahlt. Aber es soll mir eine Lehre sein.

Du kannst sie eigentlich wegwerfen, wenn Du eine Gutschrift vom Versandhaus oder eine Rücksendebestätigung bekommst. Ansonsten würde ich auch die Verjährung abwarten, Du siehst jetzt ja, was sich für Probleme ergeben, wenn man zu früh entsorgt.

Ich bewahre Rechnungen etc. 3 Jahre auf.

Bewahre sie so lange auf, bis im Fall der tatsächlichen Nichtzahlung die Verjährungsfrist um ist, denn so lange könntest du auf Zahlung verklagt werden. Meines Wissens sind das 3 Jahre, beginnend mit dem 1.1. des auf die Lieferung folgenden Jahres.