Holt das Versandhaus Sachen raus, wenn man in die Insolvenz geht?
Hallo zusammen. Meine Bekannte muss Privatinsolvenz beantragen, da die ganze Zahlerei zu viel wurde und Sie grade mal 100 Euro zum Leben hatte mit 2 Kindern. Sie muss alles angeben an Gläubiger, doch traut sie sich nicht das Versandhaus Otto anzugeben, da Sie vor 2-3 Monaten da noch auf Ratenkauf Waschmaschine und paar Weihnachtsgeschenke für ihre kinder bestellt hat und vor 5 Monaten auch Couch, Bett, Essecke und wegen beruflich ein PC. Ihre Angst ist, das Otto ihr die Sachen wieder rausholt, wenn Sie in die Privatinsolvenz geht und somit in ner halb leeren Wohnung sitzt und ihre Arbeit nicht mehr machen kann.
Wisst ihr vielleicht ob sowas passiert, denn ich bin da überfragt, habe da keine Ahnung von???
3 Antworten
Wenn die Privatinolvenz eröffnet ist holt Otto nichts mehr irgendwo raus. Über das was im Hausdhlt vorhanden ist bestimmt allein der Insolvenzverwalter ob er es zur Insolvenzmasse nimmt oder nicht. Otto darf sich dann in die Schlange der Gläubiger einreihen.
Dann bleibt zu Entscheiden was höher zu bewerten ist. Der Eigentumsvorbehalt oder der Vorteil eines einzelnen Gläubigers, wo der Sinn eines Insolvenzverfahrens ja die Gleichbehandlung ist. Sicher gibt das schon Urteile zu, habe aber keine Lust momentan danach zu suchen.
Ich habe mal einen ähnlichen Fall gehabt wo kurz vor der Eröffnung sowas passiert ist. Der Insolvenzverwalter hat zunächst zurückgefordert, dann aber, mit Einverständnis des Gläubigers diesen von der Liste genommen. Was sich am Ende als schlechtes Geschäft für den Gälubiger erwies.
Noch ist die nicht eröffnet und bis jetzt hatte sie ihre Raten mit müh und not bezahlt.Jetzt soll Sie die Zahlungen einstellen und muss Montag (wie ich glaub) nochmal zum schuldnerberater mit der Aufstellung. Ein Pfändungsschutzkonto hat sie letzte Woche schon gemacht. Jetzt kann ich ihr aber wenigstens sagen, das wenn es eröffnet ist, otto nichts rausholt.
Wenn die Schuldnerberatung zur PI geraten hat, wurde, oder wird ihr dann noch geraten sämtliche Zahlungen sofort einzustellen. Ein Pfändungsschutzlonto braucht sie, wenn bisher noch nicht gepfändet wurde, auch nicht mehr, ist aber egal. Mit der Eröffnung der PI ist sie ohnehin pfaändungsgeschützt.
Das Otto nichts mehr rausholen kann weiß der Schuldnerberater.
Zum Abschluß noch etwas, auch wenn einige hier immer meinen die Moralkeule rausholen zu mussen. Wenn der Insolvenzantrag raus ist, sollte sie alles was sie an Bargeld irgendwie abzwacken kann bunkern. Mit Eröffnung der Insolvenz ist gleichzeitig auch das Konto dicht, egal ob Pfändungsschutzkonto oder nicht. Das heißt, es werden auch keine laufenden regelmäßigen Zahlungen mehr ausgeführt. Sie muß sich dann mit den jeweiligen Geldempfängern in Verbindung setzen. Wenn sie das Konto auch noch überzogen hat wird ohnehin ein neues eingerichtet. Je nachdem wie lange der Insolvenzverwalter braucht bis er das Konto, oder das neue, freigibt, kann es schonmal ein paar Wochen dauern.
Das kommt darauf an, ob sie die Ware unter Eigentumsvorbehalt finanziert. Dann haben die Händler ein Absonderungsrecht hieran und der Verwalter müsste bei einer Verwertung diese vorrangig auszahlen. Die Verwertung von gebrauchten Möbeln dürfte aber schwer sein.
Ich muss mich korrigieren: Dem Händler steht im Falle des Eigentumvorbehalts kein Absonderungs-, sondern natürlich ein Aussonderungsrecht zu. Er kann also die Herausgabe verlangen.
da Sie vor 2-3 Monaten da noch auf Ratenkauf Waschmaschine und paar Weihnachtsgeschenke für ihre kinder bestellt hat und vor 5 Monaten auch Couch, Bett, Essecke und wegen beruflich ein PC
Oh weh, oh weh.
Und dann in die Insolvenz? Na dann betet mal, dass ihr das nicht um die Ohren fliegt. Sie wusste 5 Monate vorher schon, dass sie das nicht zahlen kann. Bei der Liste an Sachen und wenn es keinen schwerwiegenden äußeren Einfluss gab (plötzliche Arbeitslosigkeit o.ä.) ist da schnell eine Straftat draus geworden (Eingehungsbetrug).
Ich hoffe, die Schuldnerberatung hat sich über diese Möglichkeit aufgeklärt und ihr auch erklärt, was eine vbuH ist, sollte es so weit kommen, dass de Gläubiger mit der Insolvenz so nicht mehr einverstanden sind.
Zu 100% stimmt das nicht. Stichwort Eigentumsvorbehalt und Aussonderungsrecht.