Müssen angeheiratete Kinder für die Bestattungskosten Ihres Stiefvaters aufkommen?
Hallo,
der Stiefvater meines Mannes liegt im Sterben und da überlegt man sich ja wie es danach weitergeht, seine Mutter wird die Kosten einer Bestattung nicht übernehmen können, und meine Frage ist ob wir dann dafür aufkommen müssen, mein Mann arbeitet, ich arbeite auf 400€ und wir haben 2 kinder (1+6 Jahre)
Danke schon mal
Murmel
10 Antworten
Hallo. Also ich find die Frage super! Würden sich mehr Menschen schon zu Lebzeiten mit dem Thema Tod bezw. Bestattung beschäftigen, hätten sie genug Zeit, verschiedene Bestatter zu vergleichen, Angebote einzuholen, und könnten vermutlich viel Geld sparen oder sich eine viel schönere Bestattung für den gleichen Preis leisten. Zur Frage. In den verschiedenen Bestattungsgesetzen der Bundesländer weicht die Reihenfolge der Verpflichteten leicht ab, im Deutschen Bestattungsgesetz leutet die Reihenfolge so: 1. der Ehegatte oder Lebenspartner, 2. die Kinder, 3. die Eltern, 4. der sonstige Sorgeberechtigte, 5. die Geschwister, 6. die Großeltern, 7. die Enkelkinder. Als Stiefsohn ist man also aussen vor. Wenn also seine Mutter die Beerdigung nicht zahlen kann und keine weiteren Angehörige da sind, wird das Sozialamt einspringen müssen. Wenn es Euch wichtig ist, fragt dort genau und mit etwas Druck nach. Dann kann es durchaus möglich sein, dass auch eine einfache "nicht anonyme" Bestattung bezahlt wird. Dann hättet Ihr wenigstens eine Anlaufstelle (Grab, Urnengrab, Urnenwand). Viele Menschen benötigen diese für ihre Trauer, und manche (zum Beispiel die, die erst zum Bestatter rennen, wenn alles schnell gehen muß und man sowieso durch die Trauer in einer Ausnahmesituation ist) merken das zu spät. Auch wenn Ihr zum Stiefvater Deines Mannes keinen guten Kontakt hattet, könntet ihr vielleicht etwas für seine Mutter mitdenken ... Ich wünsche Euch bei Euren Entscheidungen alles Gute.
Ich gehe zunächst davon aus, das Ihr Mann nicht adoptiert worden ist und somit lediglich ein verwadschaftliches Verhältnis zur Ehefrau des erkrankten besteht. Im "Normalfall" müssen die nächsten lebenden Verwandten für die Kosten aufkommen. Geschwister Eltern oder eigene Kinder. Aber wenn es die nicht gibt, dann entsteht der Konflikt. Es gibt möglichkeiten die Kosten "auszuschlagen". Das wiederum bedeutet dann aber anonyme Bestattung auf einem Urnenfeld (jedenfalls in unserer Region). Ein kleines privates Urnengrab ist vielleicht noch im finanzierbarem Rahmen. Denn nicht jeder Mensch kann abschied nehmen, ohne einen Platz zu haben, den man auch nach dem Tod des Angehörigen noch aufsuchen kann. Ich wünsche alles erdenklich Gute.
Danke für Ihre hilfreiche und wertfrei Antwort
Nein Stiefkind braucht nicht dafür aufkommen.
Stiefkinder müssen, sofern nicht adoptiert, nicht aufkommen. Sind keine leiblichen Kinder da?
Dann gehen Euch die Kosten auch nichts an. Das Erbe aber natürlich auch nicht.
Danke für deine wertfreie Antwort
Du fragst, obwohl er noch lebt?
Nein keine leiblichen Kinder