Hartz IV: Müssen Rentner-Eltern für ihre Kinder zahlen?

6 Antworten

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Nach meiner Kenntnis können Eltern eines über 25jährigen nicht mehr zum Unterhalt herangezogen werden. Sprich: Sie sind zwar im Prinzip unterhaltspflichtig, wenn sie jedoch nicht zahlen und der Sozialleistungsträger in Vorleistung getreten ist, kann er den Unterhalt aber nicht eintreiben. Insofern ist es nicht erforderlich, die Rentenbescheide zu prüfen.

Ich würde als Antragssteller gegenüber der Arge erklären, dass meine Eltern weder bereit sind, mir die Rentenbescheide zu geben noch für mich Unterhalt zu zahlen. Dann müssen die den Antrag erstmal so bearbeiten. Wenn sie der Meinung sind, die Eltern müssen die Bescheide vorlegen, können sie sie selbst anschreiben.

Es geht net darum, daß der Sohn event. bei den Eltern wohnt, sondern, daß die Eltern (auch als Rentner) durchaus in der Lage wären, ihren Sohn zu versorgen. Hier gehts um den Nachweis, ob ja oder nein ... Schließlich gibts auch reiche (Rentner - )Eltern ...

Azizamasrya 
Beitragsersteller
 25.10.2009, 08:28

Wo steht denn diese rechtliche Grundlage? Ist das neu??? Ich musste meine beiden Ex-Männer angeben, als ich Sozialhilfe bekam, aber bei der ARGE nie. Damals musste sogar mein Bruder sein Einkommen offenlegen.

Wenn der Sohn im Haushalt der Eltern lebt, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft und die ARGE handelt richtig. Führt er einen eigenen Haushalt und kann es der ARGE glaubhaft machen, dann zählen die Eltern nicht.

herzilein35  21.10.2018, 15:54

Nein bilden sie nicht!

Warum gibt er auch, daß die Eltern noch leben... Ich hätte sie verleugnet. Ich hatte mich oft über 'Bedarfsgemeinschaft' beschwert, ich lebe nämlich völlig alleine (bei meiner Katze), lapidare Antwort: 'Das heißt nun mal so...'. Einen bescheurteren Verein, wie die ARGE gibt es wohl kein zweites mal.

JA das ist tatsächlich der FAll. Soweit ich weiß aber nur wenn der Sohn bei seinen Eltern wohnt.

noname84  25.10.2009, 07:41

Ja da hast recht denn dann ist das eine so genannte bedarfsgemeinschaft

otter58  25.10.2009, 23:20
@noname84

ein 45jähriger Sohn kann mit seinen Eltern niemals eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern allenfalls eine Haushaltsgemeinschaft. In diesem Zusammenhang könnte die Frage nach dem Einkommen der Eltern Sinn machen (§ 9 Abs. 5 SGB II)

herzilein35  21.10.2018, 15:53
@noname84

Nein dann auch nicht mehr. Ab 25 Jahen bildet man seine eigene BG