Müssen Kinder für die Schulden ihrer Eltern aufkommen?
hallo also die Sache ist die. ich frage mich ob ein Kind für die Schulden der Eltern aufkommen muss. Also bspw. der Vater macht aus irgendeinem Grund Schulden (die Eltern sind geschieden) und verliert dann auch noch seinen Arbeitsplatz, kann also die Schulden aus eigener Kraft nicht mehr zahlen. Müssen in dem Fall die (berufstätigen) Kinder für die Schulden aufkommen oder gibt es da irgendwie die Möglichkeit sich davor zu schützen? Wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand Antwort auf diese Frage geben könnte.
16 Antworten
ne, soweit ich weiß, müssen die kinder das nur, wenn sie das Erbe der verstorbenen Eltern annehmen und diese Schulden hatten.
Die Kinder müssen nicht für die Schulden ihrer Eltern aufkommen, es sei denn sie haben eine Bürgschaft übernommen. Sie können aber auf freiwilliger Basis die Eltern durch Schenkung, gewähren von Privatkrediten oder Bürgschaft finanziell unterstützen.
Kinder sind jedoch ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können und es den Kindern finanziell zumutbar ist. (§§ 1601, 1602 II, 1589 I 1 BGB)
Nein, Kinder müssen für ihre Eltern nicht aufkommen. Man kann natürlich helfen.Die Eltern müssen bei minderjähriegen natürlich für den Schaden aufkommen aber dass ist eine andere Sache
Die Schulden der Eltern müssen die Kinder nur dann tragen, wenn besagte Eltern versterben und die Kinder das Erbe der Eltern annehmen. Das ist keine Pflicht! Aber wenn du bspw. als Erbschaft das Haus deiner Eltern erhälst und es annimmst, erbst du sämtliche offen stehende Schulden mit. Du kannst nur alles erben, aber nicht das Haus herauspicken und die Schulden ablehnen. Alles, oder nichts.
Ansonsten ist jeder für seine Schulden alleine verantwortlich - sofern volljährig - und niemand anderes wird dafür herangezogen.
Nö
Nein, wieso sollten die Kinder dafür haften müssen?
Das ist so nicht richtig. Eheleute haben gewisse Verpflichtungen selbst wenn Schulden nur von einem Partner aufgenommen werden. Ich kenne die Einzelheiten aber nicht.