Mündlicher Kaufvertrag Kleingarten?
Hallo,
Kleingartenbesitzer kündigt Kleingarten, weil ich zusage das ich ihn pachten möchte und die Ablöse zahle. ZUVOR muss aber noch der Kleingartenverein zusagen nachdem die die Kündigung erhalten haben, dass ich diesen Garten bekomme und es muss ein Kaufvertrag erstellt werden.
Kann ich von dem Kauf bzw. kann ich die mündliche Zusage zurück ziehen weil ich es mir anders überlegt habe oder ist es nicht mögl. weil aufgrund meiner Zusage extra gekündigt wird?
3 Antworten
Auch mündliche Verträge sind gültig.
In Deinem Fall kannst Du nicht mit dem Vorpächter einen Vertrag zur Übernahme machen, weil der Kleingartenverein entscheidet.
Am besten fragst Du den Vorstand.
Nein,
du "kaufst" keinen Garten. Sondern du übernimmst einen Pachtvertrag und kaufst das Inventar. Da reicht ein mündlicher Vertrag
Wenn er nur wegen deiner Zusage gekündigt hat, will er den Klg. ja vielleicht doch behalten?
Dann sprich mit dem Verkäufer und bemühe dich, einen anderen Nachpächter zu finden, auf ebay Kleinanzeigen zum Beispiel. Im Allgemeinen ist die Warteliste bei Kleingärten etwas länger., d.h. es wollen mehr Leute einen Kleingarten, als Gärten vorhanden sind.
Nein, er möchte den los werden. Er wusste nur nicht das er ihn auf jeden Fall kündigen muss, da ein einfaches überschreiben nicht funktioniert.