Kündigung Dauercampingplatz, Rechte an eingebrachten Sachen?
Pächter X kündigt seinen Pachtvertrag für sein Grundstück auf dem Campingplatz zum Jahresende. Auf dem Platz befindet sich ein Wohnwagen, ein Vorzelt und diverse Kleinteile, die Eigentum des Pächter X sind. Ein Nachfolger, Pächter Y, ist gefunden. Pächter Y übernimmt die im Eigentum des Pächter X stehenden Gegenstände gegen Zahlung einer Kaufsumme an Pächter X. Verpächter Z ist mit Nachfolger, Pächter Y, einverstanden, mündliche Zusage wurde bereits gemacht, Pachtvertrag wird noch zum Übernahmetag ausgestellt. Meine Frage: Kann Verpächter Z von Pächter Y nach Übernahme des Platzes nochmals Geld für Wohnwagen, Vorzelt etc. verlangen ? Achtung: es besteht kein Vermieterpfandrecht, da keine Schulden.
2 Antworten
Eigentum des Pächter X
Warum sollte der Verpächter irgendwas für das Eigentum eines anderen verlangen wollen oder können?
Gruß Michael
Der Verpächter bekommt doch weiterhin seine Pacht vom jetzt neuen Pächter. Für ihn ist das aber ein Neuvertrag und er kann diese Pacht neu festlegen. Mit dem Innenvertrag der beiden Pächter, hat er nichts zu tun.
Nö, könnte er nicht, man wird nicht Eigentümer einer Sache, nur weil sie die auf eigenem Grund befindet. Wenn aus einer Wohnung ausziehe und einen Schrank vergesse, wird auch nicht der Vermieter Eigentümer des Schrankes. Er kann ihn im Gegenteil auf meine Kosten entfernen/einlagern.
Und wenn jemand irgendwas auf meinem Grund abstellt oder vergißt/verliert werde ich auch nicht Eigentümer der Sache.
Das kommt auf den Pachtvertrag an. Da könnte z.B. festgelegt werden, dass bei Beendigung des Pachtverhältnis der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss.
So sehe ich das auch. Ich denke nur, dass es hilfreich ist, wenn der Pächter Y das Eigentum des Pächter X vor Ablauf des Pachtvertrages noch abkauft. Sonst könnte Verpächter Z auf die Idee kommen, dass er nun Besitzer der von Pächter X eingebrachten Gegenstände ist und an Pächter Y diese teuer weiterverkauft.