Motorschaden / Muss Händler haften?
Hallo liebe Community,
wir haben vor ca. 5 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft, der nun ca 3,5 Jahre alt ist. Gestern hat sich herausgestellt, dass der Wagen einen Schaden an einem der Injektoren hat und deshalb stehen geblieben ist.
Wir haben den Wagen nun abschleppen lassen. Jetzt stellt sich allerdings die Frage wer für die Reparatur aufkommt. Wir haben eine Garantie auf Motor und Getriebe bekommen. Der Injektor spritzt Benzin in den Motor ein. Daher meine Frage ob es unter die Garantie vom Motor fällt oder nicht? Meiner Meinung nach ist es ein Bauteil vom Motor, da der Injektor fest mit dem Motorblock verbunden ist.
Fachkundige Aussagen würden mir weiterhelfen. Nach ersten Gesprächen mit dem Händler meint dieser, dass der Injektor nicht zum Motor gehöre und daher die Garantie nicht greift.
Vielen Dank,
6 Antworten
Ob etwas unter die Garantie fällt oder nicht entnimmst Du den genau beschriebenen Garantiebedingungen, die kennt hier niemand.
Fernab einer Garantie hast Du Ansprüche der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gegenüber dem Verkäufer, diese machst Du geltend, in den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme nicht bereits vorlag.
Daher kann dir die Garantie und deren Bedingungen z.B. Eigenanteil etc. (noch) ziemlich egal sein.
Nach ersten Gesprächen mit dem Händler meint dieser, dass der Injektor nicht zum Motor gehöre und daher die Garantie nicht greift.
Das hat dich bei einem Sachmangel nicht zu jucken, der Händler kommt bei einem Sachmangel für die Kosten auf, Du musst ihm lediglich die Möglichkeit auf Reparatur / Nachbesserung geben.
Lass Dich nicht an der Nase herumführen und pass auf, daß die ersten sechs Monate der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung), in der der Händler den Nachweis führen muß ob der Fehler nicht schon bei der Übergabe bestand (da hat er nahezu null Chancen), nicht verstreichen!
Was die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie tatsächlich übernimmt, müsstest du den Vertragsbedingungen entnehmen.
Wenn du vom gewerblichen Händler gekauft hast, kannst du diesen im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen. Während der ersten sechs Monate ab Übergabe liegt die Beweislast beim Verkäufer. Diesen Beweis wird der Verkäufer kaum führen können.
Zusätzliche Garantien werden meist von Händlern angeboten, die sich damit aus ihrer Gewährleistungsverpflichtung befreien wollen.
Im Netz gibt es einige Hinweise darauf, daß rein rechtlich Injektoren nicht als Verschleißteile zu betrachten sind sondern ein Fahrzeugleben überdauern sollen und somit, unabhängig von der für Deinen Fall relevanten gesetzlichen Gewährleistung, ausdrücklich mit genauer Bezeichnung in den Garantiebedingungen von der Kostenübernahme ausgeschlossen werden müssten.
Das wäre für Dich aber erst dann wichtig wenn die ersten sechs Monate ab Kauf bereits verstrichen wären und die Beweislast damit bei Dir läge.
Wozu brauchst du eine (wahrscheinlich von dir bezahlte?) Garantie, wenn jeder Händler eine Gewährleistung geben muss? Die Garantieleistung erstreckt sich wahrscheinlich nur auf den Motor und keine Anbauteile, und dann auch nur auf entweder das Material oder die Arbeitskosten? Leider verrätst du nichts dazu.
Wie kommst du auf die Idee, ein Injektor sei fest mit dem Motorblock verbunden? Um welches Auto mit welchem Motor handelt es sich? Injektoren kenne ich nur als in den Motor geschraubte Bauteile, die ersetzt werden können.
Frag den Händler doch mal, aufgrund welcher Grundlage er dir die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verweigen will?