Neuer Gebrachtwagen vom Händler hat nach 2 Wochen Motorschaden, wer Zahlt?
Hallo
Habe vor kurzen mir nenn gebrauchten BMW vom freiem Händler gekauft 63500km BJ 11/2002. Der Händler hat mir versichert, dass das Auto Technisch Tip Top ist, also keine Schäden oder Mängel! Jetzt nach ca. 250km hat sich die Steuerkette gelöst (vermutlich weil der Kettenspanner sich gelöst hat) und ein Schaden von ca. 1000€ ist entstanden. Der Spanner war auch schon vorm Kauf defekt (meinte die BMW Werkstatt). Ich wohne ca. 120km vom Händler entfert und habe das Fahrzeug zu einem BMW Werkstatt in meiner nähe gebracht (Auf Anweisung des Gebrauchtwagen Händlers). Meine Frage: Wer bezahlt die Reperatur, Material kosten? Ich, der Gebrauchtwagen Händler oder die Gebrauchtwagen Garantie? Der Gebrachtwagen Händler wollte es über die Gebrauchtwagen Garantie laufen lassen wo ich nenn Eigenanteil zahlen (20%) müsste. Muss ich den zahlen? Was ist mit dem Kosten (für den Kostenvoranschlag von der BMW Werkstatt) falls der Händler ihn doch selber Reparieren will? Weil es möglicherweiße noch mehr als 1000€ werden könnte.
13 Antworten
Da du ja den Wagen von einem Händler gekauft hast, besteht seinerseits Gewährleistungsanspruch. d.h. der Händler muss die Kosten übernehmen. Er wäre verpflichtet, nachzuweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht bestand. Also: Normalerweise hat der Verkäufer hier alle Kosten zu tragen. Es kann sein, dass der Händler über die Gebrauchtwagengarantie abrechnen will und er selber dann die 200€ zahlt.
Der vorletzte Beitrag trifft es recht gut:
- Der Händler ist in der Verpflichtung, Dir den Schaden, der nicht von der Garantierversicherung abgedeckt wird zu ersetzen.
- Bei Schäden in dieser Höhe, benötigt man häufig eine Rep. Freigabe der Garantieversicherung, deshalb dort schnellstmöglich den Schaden melden.
Sollte sich der Verkäufer querstellen, auf alle Fälle sofort einen Anwalt einschalten.
Wurde der Vorschaden im Kaufvertrag festgehalten? Dann dürftest du m. E. voll haften, weil dir der Mangel bekannt war. Die Version mit der Garantie ist in diesem Fall für dich die preiswerteste Lösung.
Falls der Mangel verschwiegen wurde, muss der Händler dir den Schaden ersetzen.
Die Gebrauchtwagengarantie wird aber nur eintreten(wenn überhaupt), wenn keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
Hallo, ich habe ebenfalls eine frage zu genau dieser thematik, mein Fall:
Anfang Januar Kauf eine BMW 318i Touring (2000€),Laufleistung 300.000Km, Motor wurde überhohlt, im Service Heft steht Zylinderkopfdichtung gewechselt, ehemaliges Polizeifahrzeug,TÜV usw. Neu, mit Kaufvertrag von Händler an Privat, vorgdruckter Kaufvertrag vom ZDK ( Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.) soweit alles gut. Allerdings steht auf dem Kaufvertrag das eine Gewährleistung bzw. Garantie aufgrund der hohen Laufleistung ausgeschlossen wird.
So und nunn hab ich den Salat, heute auf der Autobahn Motorschaden (Pleullager oder so was).
Der Wagen steht jetz beim Händler, er will nach sehen was es ist und ich solle mich Montag abend bei Ihm melden.
Nun meine Frage: Wer zahlt ?! , greift die Garantie trotzdem ( siehe BGB Klauselverbote usw. )
Wäre echt super wenn ihr mir weiter helfen könntet .
PS. Frage Leihwagen !? wer übernimmt da die Kosten ?!
grüße der Willi
Hallo,
also der Händler muss in den ersten sechs Monaten nach Verkauf des Fahrzeugs beweisen das der Schaden nicht schon bei Auslieferung war. Beweislastumkehr!!! Guck nochmal in den Vertrag wichtig ist das darin nichts von Mängeln steht! Du hast bestimmt auch keine Garantie auf das Fahrzeug bekommen, Oder? Selbst wenn was von einem Mangel drin steht, bleibt immer noch die Tatsache das du ein Privatkunde bist und kein Gewerblicher, dass bedeutet, bei dir gilt nicht die Regel gekauft wie gesehen! Das weiß auch der Händler! Aus Erfahrung weis ich das diese Händler meist darauf spekulieren das die Kunden nicht zum Anwalt gehen, weil es erstmal für den Kunden teruer ist! Wenn er verliert trägt er sowieso die Kosten! Wenn du noch fragen hast kannst du mich gerne kontaktieren. Kopf hoch!!!!