Motorschaden von der Arbeit nach Hause kein Firmwagen. Reparatur steuerlich absetzbar?
Wie ist das wenn man mit dem Auto auf dem Heimweg von der Arbeit einen Motorschaden hat. Kann man diesen steuerlich als Arbeitnehmer absetzen? Das Auto wird für die Fahrt zur Arbeit und wieder nach Hause genutzt sowie für Privatfahrten. Es ist kein Firmenfahrzeug. Die Reparaturkosten belaufen sich inklusive Austauschmotor auf 4500 €.
Eine KFZ-Reparatur kann nicht in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es handelt sich hier um Kosten der privaten Lebensführung. Anders ist es, wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück, während einer Familienheimfahrt oder auf einer Dienstreise ein Unfall passiert oder sich Ihr Pkw im Betriebsvermögen Ihres Unternehmens befindet. In diesem Fall können Sie die KFZ-Reparatur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.
1 Antwort
Die Finanzämter haben die Kosten bei einem Motorschaden in der Vergangenheit oft anerkannt - allerdings ohne Rechtsgrund, wie der Bundesfinanzhof rügte; mit der Entfernungspauschale sind auch alle außerordentlichen Kosten abgedeckt (Az: VI R 29/13)