Oldtimer Polizeikontrolle Ordnungsgemäß und Strafe bezahlen?

7 Antworten

Satte 560€ soll ich bezahlen?!

Auf keinen Fall. Sofern Polizisten zu Unrecht eine kostenpflichtige Maßnahme anordnen, muss die Kosten dafür die Staatskasse tragen. Das ist z.B. auch bei einer Bluprobe so, wenn kein Alkohol oder Drogen festgestellt werden können oder wenn bei einer Durchsuchung ohne Befund Schäden angerichtet werden.

Das Abschleppen und das Gutachten hat die Staatsgewalt angeordnet und nicht du und daher sind die auch zahlungspflichtig. Wahrscheinlich könntest du sogar eine Rechnung schreiben, falls dir dieses Ungemach zusätzliche und nachweisliche Kosten verursacht hat.

Hallo Peter,

aufgrund deiner Beschreibung würde ich dir empfehlen, dich anwaltlich beraten zu lassen.

Ich halte die Maßnahmen der Polizei für unangemessen und unzulässig.

Du solltest gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Du schreibst:

Da in den Fahrzeugpapieren ein Standgeräusch von 86 DB eingetragen ist und ich allerdings ein Standgeräusch von 106 DB hatte, wollte mir die Polizei mein Auto stilllegen und einem Gutachter vorführen.

Offensichtlich konnte man dir keine Manipulation an der Auspuffanlage nachweisen. Üblich wäre hier das Ausstellen einer Mängelkarte. Der Halter hat innerhalb einer Frist den Mängel in einer KFZ-Werkstatt beheben zu lassen und das Fahrzeug samt Bescheinigung durch die Werkstatt der Polizei vorzuführen.

Welche Werte wurden bei der letzten HU gemessen?

Der Wagen wurde abgeschleppt, geprüft und der TüV bzw. die Dekra hat meine Aussage bestätigt und ich habe mein Auto wieder zurück bekommen.

Das Abschleppen war ebenfalls nicht gerechtfertigt!

Die Polizei hätte dir bestenfalls die Weiterfahrt untersagen können. Allerdings hätte sie dir die Möglichkeit geben müssen, dass Fahrzeug parken zu können, um dich selbst um den Abtransport kümmern zu können.

Die Rechnung der Abschleppkosten sowie die Untersuchung der Dekra wurden mir allerdings in Rechnung gestellt. Satte 560€ soll ich bezahlen?!

Der Wagen wurde abgeschleppt, geprüft und der TüV bzw. die Dekra hat meine Aussage bestätigt und ich habe mein Auto wieder zurück bekommen.

Damit dürfte klar sein, dass sämtliche Maßnahmen der Polizei unzulässig sind.

Über einen Anwalt solltest du prüfen lassen, ob dir nicht sogar Schadenersatz zusteht.

Kurz & knapp: Abschleppen

Aus welchem Grund darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden?

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.bussgeldkatalog.de/abschleppen/

Viel Erfolg!

Besser mit anwalt,anders wirst du nicht dagegen ankommen...aber👍für den c Kadett

Ich kenne mich zwar nicht sehr mit alten Autos aus, aber wenn das, was du sagst, stimmt, solltest du dir einen Anwalt suchen.

Dann muss wohl die Rechtsschutzversicherung ran. Achte auf die Fristen der Bescheide.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung