Oldtimer Polizeikontrolle Ordnungsgemäß und Strafe bezahlen?
Hallo Leute,
ich hatte mal ein Frage bezüglich einer Polizeikontrolle. Und zwar war ich letzte Woche Sonntag mit meinem C Kadett unterwegs und wurde von der Polizei angehalten.
War auch alles schön und gut, bis ich eine Geräuschmessung machen musste. Da in den Fahrzeugpapieren ein Standgeräusch von 86 DB eingetragen ist und ich allerdings ein Standgeräusch von 106 DB hatte, wollte mir die Polizei mein Auto stilllegen und einem Gutachter vorführen.
Ich habe die Polizisten freundlich aufgeklärt, dass Fahrzeuge vor Baujahr 1980 in 7,5 Meter Abstand gemessen wurden und die Polizei bei der einer Messung nach aktuellem Messverfahren 21 DB + 5 DB Tolleranz dazu addieren müssen, wenn kein Buchstabe „P“ hinter der DB Zahl im Schein steht.
Daraufhin wurde der eine Polizist sehr unhöflich und meinte „Wir sind die Experten und nicht Sie.“
Kurz und knapp:
Der Wagen wurde abgeschleppt, geprüft und der TüV bzw. die Dekra hat meine Aussage bestätigt und ich habe mein Auto wieder zurück bekommen. Die Rechnung der Abschleppkosten sowie die Untersuchung der Dekra wurden mir allerdings in Rechnung gestellt. Satte 560€ soll ich bezahlen?!
Das ist eine absolute Frechheit meiner Meinung nach. Habe ich die Möglichkeit den Kontrollierenden Polizisten anzuzeigen und muss ich die Kosten für den Abschlepper/HU bezahlen?
Gruß
7 Antworten
Satte 560€ soll ich bezahlen?!
Auf keinen Fall. Sofern Polizisten zu Unrecht eine kostenpflichtige Maßnahme anordnen, muss die Kosten dafür die Staatskasse tragen. Das ist z.B. auch bei einer Bluprobe so, wenn kein Alkohol oder Drogen festgestellt werden können oder wenn bei einer Durchsuchung ohne Befund Schäden angerichtet werden.
Das Abschleppen und das Gutachten hat die Staatsgewalt angeordnet und nicht du und daher sind die auch zahlungspflichtig. Wahrscheinlich könntest du sogar eine Rechnung schreiben, falls dir dieses Ungemach zusätzliche und nachweisliche Kosten verursacht hat.
Hallo Peter,
aufgrund deiner Beschreibung würde ich dir empfehlen, dich anwaltlich beraten zu lassen.
Ich halte die Maßnahmen der Polizei für unangemessen und unzulässig.
Du solltest gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Du schreibst:
Da in den Fahrzeugpapieren ein Standgeräusch von 86 DB eingetragen ist und ich allerdings ein Standgeräusch von 106 DB hatte, wollte mir die Polizei mein Auto stilllegen und einem Gutachter vorführen.
Offensichtlich konnte man dir keine Manipulation an der Auspuffanlage nachweisen. Üblich wäre hier das Ausstellen einer Mängelkarte. Der Halter hat innerhalb einer Frist den Mängel in einer KFZ-Werkstatt beheben zu lassen und das Fahrzeug samt Bescheinigung durch die Werkstatt der Polizei vorzuführen.
Welche Werte wurden bei der letzten HU gemessen?
Der Wagen wurde abgeschleppt, geprüft und der TüV bzw. die Dekra hat meine Aussage bestätigt und ich habe mein Auto wieder zurück bekommen.
Das Abschleppen war ebenfalls nicht gerechtfertigt!
Die Polizei hätte dir bestenfalls die Weiterfahrt untersagen können. Allerdings hätte sie dir die Möglichkeit geben müssen, dass Fahrzeug parken zu können, um dich selbst um den Abtransport kümmern zu können.
Die Rechnung der Abschleppkosten sowie die Untersuchung der Dekra wurden mir allerdings in Rechnung gestellt. Satte 560€ soll ich bezahlen?!
Der Wagen wurde abgeschleppt, geprüft und der TüV bzw. die Dekra hat meine Aussage bestätigt und ich habe mein Auto wieder zurück bekommen.
Damit dürfte klar sein, dass sämtliche Maßnahmen der Polizei unzulässig sind.
Über einen Anwalt solltest du prüfen lassen, ob dir nicht sogar Schadenersatz zusteht.
Kurz & knapp: AbschleppenAus welchem Grund darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden?
Ausführliche Informationen findest du hier:
Viel Erfolg!Besser mit anwalt,anders wirst du nicht dagegen ankommen...aber👍für den c Kadett
Ich kenne mich zwar nicht sehr mit alten Autos aus, aber wenn das, was du sagst, stimmt, solltest du dir einen Anwalt suchen.
Dann muss wohl die Rechtsschutzversicherung ran. Achte auf die Fristen der Bescheide.
Viel Glück.