Ist es verboten, in einer Einbahnstraße rückwärts seitlich einzuparken?
Also es geht um folgende Situation: Ich war in Darmstadt (spielt das eine Rolle? Ich weiß es nicht...) und parke mein Auto in einer Einbahnstraße seitlich am rechten Rand auf markierten Parkplätzen in Fahrtrichtung. Sollte ja eigentlich kein Problem sein oder?
Allerdings kam, nachdem ich eingeparkt habe und gerade ausgestiegen bin, eine Parkscheinkontrolleurin auf mich zu und sagt zu mir ungefähr folgendes:
"Sie haben wohl noch nicht lange ihren Führerschein..."
Ich bin achtzehn Jahre alt und habe ihn seit Juli diesen Jahres, also noch nicht lange.
Daraufhin sagte sie:
"Wie sie wissen sollten, ist es in Einbahnstraßen nicht erlaubt entgegen der Fahrtrichtung zu fahren."
Dann habe ich gesagt, dass ich ja nur einparken wollte und hinter mir kein Auto war oder irgendjemand durch mein Einparken verhindert wurde. Ich bin auch nur soweit zurück gefahren wie zum Einparken nötig, also ich bin jetzt nicht 15 Meter zurück gefahren um in eine andere Parklücke zu kommen o.Ä.. Außerdem meinte sie am Ende, dass sie "nochmal ein Auge zudrücken würde"... Deshalb denke ich nicht dass es für mich irgendwelche Folgen hat oder sie das an die zuständige Stelle weitergegeben hat, aber mich würde trotzdem interessieren ob an ihrer Aussage was dran ist oder ob sie das nur aus "Langeweile" gemacht hat?
Ich hänge nochmal ein Bild an von dem ungefähren Standort und eine "kleine Skizze" (ich entschuldige mich jetzt schon für meine Zeichenkünste). Das weiße Rechteck soll mein Auto vor dem Einparken darstellen, der Pfeil ist der Weg den ich rückwärts in die Parklücke zurück gelegt habe und das rote Rechteck ist dann die Parkposition meines Autos.
Schönen Abend und Danke schonmal für die Antworten!
8 Antworten
dann sfrag der Kontrolleurin ob sie einen Führerschein hat
in einer Einbahnstraße darf man sehr wohl zurückfahren - eben um ne halbe Fahrzeuglänge
Okay. Dann weiß ich es ja nächstes Mal... ;) Vielleicht war es ihr zu lang mit der Fahrzeuglänge, weil ich mit meinem Auto parallel zur Stoßstange des anderen Wagen war (siehe Skizze) und dann eingeparkt habe...
Die Tante vom Ordnungsamt liegt da falsch.
15 Meter Rückwärts durch die Einbahnstraße wäre natürlich entgegen der Vorschrift.
Aber rückwärts Einparken ist erlaubt. Dafür brauchst du ja höchstens eine oder zwei Wagenlängen.
Ob in Einbahnstraßen rückwärts gefahren werden darf, ist streitig.
Solches Rückwärtsfahren beim Einparken auf kurzer Strecke wird man bei Zeichen 220 als zulässig ansehen können, wenn die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlosssen ist (OLG Hamm VRS 53, 383 / OLG Karlsruhe DAR 78, 171 / OLG Köln VersR 92, 332).
Das Rückwärtseinparken in Einbahnstraßen wird allgemein als zulässig erachtet (OLG Karlsruhe DAR 78, 171).
Ein Kraftfahrzeugführer, der sich einem haltenden Fahrzeug nähert, braucht insbesondere in Einbahnstraßen nicht damit rechnen, dass dieses Fahrzeug sich ihm entgegen rückwärts in Bewegung setzt, auch wenn man davon ausgeht, dass es für Einbahnstraßen kein grundsätzliches Rückfahrverbot gibt (OLG Hamm Vers 53, 383) .
Aufgrund der o.a. Rechtsprechung ist das rückwärts Einparken grundsätzlich zulässig, sofern eine Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Rückwärts einparken ist auch in Einbahnstraßen erlaubt. Mit Rückwärtsfahren hat das nichts zu tun.
Es gibt sooo viele Bestimmungen, dass auch so mancher Beamte manchmal etwas nicht weiß.
Hallo ClassyLion
Auch in einer Einbahnstraße darf man seitlich rückwärts einparken. Die Dame vom Ordnungsamt dürfte keinen Führerschein haben oder sie kann selbst nicht einparken denn sonst wüsste sie dass man in so einem Fall rückwärts einparkt.
Gruß HobbyTfz
Danke für die Antwort! Also wollte sie sich nur wichtig machen? :D