Motorradgarage auf Mietparkplatz aufstellen

Garage - (Motorrad, Mietrecht, Garage)

4 Antworten

Der Eigentümer des Grundstücks muss als erstes gefragt werden. Zweites ist das Baurecht zu berücksichtigten. Denn je nach Bundesland muss ein Bauantrag beim ortsansässigen Bauamt für Garagen gestellt werden. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass je nach Anordnung der Stellplätze Mindestbreiten (Einzelparkplatz b = 2,50 m; Randparkplatz 2,40 m; Mittelparkplatz b = 2,30 m) vorgeschrieben sind. Auch sind bei Kleingaragen, je nach Bundesland, eine gewisse Feuerwiderstandsklassen an die einzelnen Bauteile gestellt. Zu einem Bauantrag gehört auch eine Statik, welche je nach Bundesland sogar geprüft sein muss.

Das entscheidet der Vermieter bzw. Eigentümer des Grundstücks, der hierüber zwingend Zustimmung erteilen muss. Und nicht jeder findet den Anblick eines vertikalen Dixie-Klos prickeld oder fürchtet Nachahmereffekte anderer Mieter, die dann ebengleich einen Unterstand oder Überdachung errichten lassen wollen und verweist alternativ auf eine Halbgarage (Plane) :-O

G imager761

IchDichMich 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 10:47

Hey.

Erst mal danke für die Antwort.

Hab jetzt eine Plane gefunden, welche im Boden verankert wird, nicht breiter als das Motorrad ist und wegen des Klappeffekts und der besseren Luftzirkulation einer normalen Plane, die dierekt am Motorrad aufliegt überlegen ist.

Hier ein Link dazu: http://www.bikehome.com/Bilder.htm

Währe so etwas eher machbar, da es optisch ja kaum einen Unterschied zu einer Plane gibt.

imager761  24.11.2014, 10:54
@IchDichMich

Hier gilt ebengleiches: Eine dauerhaft installierte oder im Boden zu verankernde Installation ist genauso genehmigungspflichtig :-O

Was spricht dagegen, eine schlichte Plane mit Gummizug ("Halbgarage" ) zu verwenden, die den Stellplatz genau so belässt, wie er dir vermietet wurde?

Klar ist das umständlich, die extra im Keller zum Trocknen aufzuhängen und täglich hervorzuholen, wenn sie nass nicht in Taschen oder Koffern am Bike verstaut werden kann. Nur: Was kümmert das den Vermieter, wie bequem oder trocken du dein Krad haben möchtest?

Frusterbe  23.11.2014, 19:30

Gute Antwort, deckt sich mit meiner Auffassung. Und ich würde es verstehen, wenn der Vermieter NEIN sagt!

Ich möchte nun wissen, ob ich dort für mein Motorrad so eine "Garage" aufstellen darf? Eine Baugenehmigung ist hierführ ja nicht erforderlich. Aber wie sieht es mit dem Mietrecht aus? Der Parkplatz würde ja weiterhin wie gefordert zweckmäsig für die Abstellung eines KFZ genutzt.

Es sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, aber ich würde trotzdem mitdem Vermieter darüber reden ..

MfG

Johnnymcmuff

DIe Erlaubnis des Vermieters wäre IMHO zwingend erforderlich