Welche Mindestlänge muss ein quer angeordneter Parkplatz zum seitlichen Einparken aufweisen?

2 Antworten

Die Abmessungen hängen davon ab, ob Längs-, Schräg- oder Senkrechtparken vorgesehen ist.

Beim Längsparken geht man bei Pkw-Stellplätzen im Normalfall von einer Breite von 2 m und einer Länge von 5,75 m aus,

unter beengten Verhältnissen werden 5,25 m empfohlen.

In München z.B. werden auch in besonders beengten Fällen Parkstreifen mit lediglich 1,60 m Breite angelegt.

Schrägparken (abhängig auch vom Aufstellwinkel)

Breite 2,25 bis 2,50 m;

Tiefe 3,95 bis 4,15 m.

Senkrechtparken

Breite 2,25 bis 2,50 m;

Tiefe 4,00 bis 4,30 m.

Grüße, ------->

diball02 
Beitragsersteller
 07.07.2016, 12:25

Danke für die schnelle Antwort, leider sind das jedoch alles nur Empfehlungen, Normen habe ich keine gefunden und auch das Landesrecht (hier. Sachsen-Anhalt) gibt nicht viel her. Mein parallel zur Fahrbahn angeordneter Parkplatz weist nur eine Länge von 5,40m auf, bei einer Fahrzeuglänge von 4,92. Klingt nach viel Platz, nicht aber, wenn man bedenkt, dass die Fahrzeugdiagonale schon 5,26 beträgt.

PoisonArrow  07.07.2016, 12:49
@diball02

Eine Norm wird vom deutschen Institut für Normung festgelegt.

Dort würde ich eine Definition einer Parklückengröße nicht suchen.

Eher:     http://www.sicherestrassen.de/_VKO.htm

Dort sind Richtlinien, Empfehlungen etc. drin zu finden.

Es gibt immer Ausnahmen für solche Dinge. Bei uns ist ein Kreisverkehr entstanden, wo vorher eine sehr kleine Kreuzung war.

Es ist kaum möglich, mit einem Pkw diesen Kreisverkehr korrekt zu be- oder durchfahren. Das Ding ist viel zu klein!

Dutzende Menschen haben geklagt und haben verlangt, entweder diesen Unsinn zurückzubauen, oder zumindest von den Regeln des Kreisverkehrs zu entbinden.

Wurde im Gerichtsurteil entschieden:
Geht nicht anders, kein Platz für "richtigen" Kreisel.
Auch, wenn (viel) zu klein: das ist ein gültiger und echter Kreisel, auch wenn das Ding saugefährlich ist...

C´est la vie.....

Grüße, ------>