Nebengebäude / Garage mit Flachdach auf Satteldach umbauen?
Nebengebäude / Garage mit Flachdach auf Satteldach umbauen ? Hallo Ich habe ein Haus gekauft, auf dem hinten auf dem Hof abseits vom Haus ein Doppelcarport mit Ca 4m Dachhöhe steht (Satteldach). Daneben steht eine Werkstatt / Garage mit 2,5m hohem Flachdach. Die Werkstatt wurde ursprünglich als Schmiede genutzt und nicht um Kfz abzustellen. Ich möchte das Dach der Werkstatt ebenfalls auf ein Satteldach mit 4m Höhe umbauen. Somit wären beide Dächer gleich hoch. Die Werkstatt steht nicht auf der Grundstucksgrenze. Ist das allgemein möglich und brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Ich wohne in Niedersachsen. Danke und Gruss Dennis
4 Antworten
Ja dafür brauchst du eine Baugenehmigung. Du solltest vorher abklären, ob die anderen Dachformen gebaut werden können.
Entweder gibt es einen Bebauungsplan für dein Grundstück (Stadtverwaltung oder Baubehörde weiss das). Falls nicht, richtet sich die Bebauung nach der in der Nachbarschaft. Erlaubt ist, was in der Nachbarschaft auch steht und ins Gesamtbild passt. Wenn ein Nachbar eine Garage in der geplanten Größe mit Satteldach hat, dann hast du auch einen Rechtsanspruch darauf.
Es gibt Regelungen für den Grenzabstand. Bei Garagen kann man oft bis auf die Grenze bauen. Das hängt manchmal von der Höhe des Gebäudes ab.
Am besten ist, du machst dir einfach eine Skizze von dem geplanten Bau und gehst damit zu der für dich zuständigen Baubehörde. Die können dir dann sagen, ob das möglich ist und wie es mit der Baugenehmigung laufen soll.
Ansonsten beauftragst du eine Baufirma z.B. www.standard-bau.de Die regeln das alles, bauen eine schmucke Garage hin und schicken dir eine Rechnung. :)
Hierfür müßte ein Bauantrag gestellt werden. Wenn die Garage mehr als 3,00 m von der Grenze wegsteht, sollte es gehen, wenn nicht, müßte der Nachbar unterschreiben.
Übrigens, wenn die Garage als Garage beantragt und genehmigt worden ist, wäre auch der Betrieb der Schmiede illegal gewesen. Deshalb - gut überlegen was du beim Bauantrag als Nutzung in die Garage reinschreibst ;-)
für jede Veränderung des äußeren Erscheinungsbild ist im Prinzip eine Baugenehmigung erforderlich
du brauchst eine baugenehmigung