Motor laufen lassen vorm Wohnhaus um Mitternacht?
Ist es erlaubt, den Motor eines Kleintransporters um Mitternacht vor einem Mehrparteienwohnhaus lange laufen zu lassen?
Meine Frau und ich wurden letzte Nacht dadurch aus dem Schlaf gerissen und geschlagene 15 Minuten ließ der Fahrer den Motor laufen (warum auch immer!?), wodurch die Fensterscheibe und der ganze Boden vibrierte.
Ist das rechtlich gesehen überhaupt erlaubt?
9 Antworten
Nein, das ist weder rechtlich erlaubt (zu keiner Tageszeit) noch sinnvoll, nötig bzw. nachbarschaftlich freundschaftlich.
Das unnötige Laufen lassen des Fahrzeugmotors gilt als „unnötiger Lärm“ und „vermeidbare Abgasbelästigung [...]“ im Sinne von § 30 StVO. Insbesondere wird dort das unnötige Laufen lassen des Fahrzeugmotors und das übermäßig laute Schließen der Fahrzeugtüren genannt. Daher handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 24 Absatz 1 StVG iVm § 49 StVO Absatz 1 Nummer 25, die gemäß des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeldregelsatz in Höhe von 80 € (+ Verwaltungsgebühren) geahndet werden kann (Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. [TBNR 130612] bzw. Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigungen. [TBNR 130618]).
Ausnahme wäre hingegen, wenn der Lärm und die Abgasbelästigungen nicht vermeidbar wären. Es könnte sich z. B. um eine Panne o. ä. gehandelt haben. Ohne genauere Kenntnis über den Grund lässt sich dazu also nicht abschließend etwas sagen.
In § 30 Absatz 1 StVO heißt es dazu:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Ich würde da tolerant sein. Man weiß nicht, ob das Fahrzeug einen technischen Schaden hat, und ein erneutes Starten aus irgend einem Grund nicht möglich ist.
Das unnötige Laufenlassen ist natürlich nicht erlaubt. Allerdings empfinde ich 15min jetzt nicht als allzu lange und ich finde es sogar teilweise unnötiger für diese Zeit den Motor abzustellen als ihn laufen zu lassen.
Gerade ältere Fahrzeuge ohne Start-Stop System sind nicht darauf ausgelegt ständig abgeschaltet und wieder gestartet zu werden.
Vielleicht hat dieses Fahrzeug auch eine schwache Batterie, welche vor kurzem erst Probleme machte. Da schalte ich den Motor auch nicht einfach so unnötig ab, bevor ich eine weitere Strecke gefahren bin.
Das allerdings bei dir Boden und Fenster so stark vibrierten kann ich mir nicht vorstellen.
Ich habe mehrere mögliche Gründe genannt.
Und tatsächlich habe ich selbst einen Oldtimer, welchen ich auch ungern einfach für nur 15min abschalten mag. Deshalb fahre ich mit dem aber auch nicht einkaufen.
Jetzt war dieser Wagen wohl kein Oldtimer und hätte garantiert weniger Probleme damit, wenn er nur kurz aus ist. Aber deshalb nannte ich auch weitere Gründe.
Ob Du ihn nicht gerne abschaltest ist vollkommen gleichgültig, Du darfst ihn nicht unnötig laufen lassen. Und auch wenn das Auto alt ist es muss eine Zustand haben dass es regelgerecht betrieben werden kann. Und wenn der Wagen nach 15 Minuten Stand nicht mehr anspringt ist das dessen schlechtem technischen Zustand geschuldet.
Das Auto springt tatsächlich sogar tadellos an. Allerdings möchte ich einen entsprechend alten und wertvollen Motor keiner Kurzstrecke aussehen.
Was Du möchtest ist da eher irrelevant, die Vorschrift ist eindeutig. Unnötiges Laufenlassen ist verboten.
Tja, manchmal sind Vorschriften mir einfach egal.
Da gibt es viel größere Probleme auf unserer Welt.
Und die Fahrzeuge von den Politikern werden sicher auch nicht für die 15min mal kurz ausgemacht. Immerhin soll es zuverlässig wieder starten und die Klimaanlage soll das Auto auch kühl halten.
Mit dem Finger auf andere zeigen ist ein sehr starkes Argument. Und Vorschriften zu ignorieren muss man sich auch leisten können. Ich finde es schwierig wenn der Einzelne entscheidet ob und wann welche Vorschrift für ihn gilt oder nicht. Vielleicht gerätst Du ja mal an jemanden dem die Vorschrift des Verbotes von Körperverletzung manchmal egal ist. Wäre doof, oder?
15min Motor laufenlassen ist aber auch richtig vergleichbar mit Körperverletzung.
Es geht nicht drum ob es vergleichbar ist, es geht um die Frage wo man anfangen darf Regeln zu missachten weil man sie nicht einsieht.
Das allerdings bei dir Boden und Fenster so stark vibrierten kann ich mir nicht vorstellen.
Stark ist relativ. Es war jedenfalls so deutlich spürbar, dass wir beide zeitgleich davon aufwachten. Wir schliefen halt aufgrund der Temperaturen bei gekipptem Fenster... dadurch war es noch "wackliger" und lauter.
Einfach laufen lassen ist nicht zulässig.
Es kann aber technische Gründe geben, wie z.T. schon erwähnt, die es notwendig machen den Motor laufen zu lassen.
Rechtlich gesehen ist das unnötig laufen lassen des Motors nicht erlaubt.
Wie kommst du zu der Hypothese, dass der Fahrer den Wagen ständig an und aus mache, sodass er für 15min(!) den Motor laufen lassen muss?
15 min empfinde ich btw. durchaus als Zeit, in der es sinnvoll ist den Motor auszuschalten.