ist es rechtlich erlaubt duch die Straßen zu ziehen und Namen von Klingelschildern zu notieren bzw.

5 Antworten

Das ist sicherlich eine "Kunst-Aktion". Dann ist (fast) alles erlaubt. Du veröffentlichst ja auch nicht die Namen mit den Anschriften...

Ich finde es z. B. sehr interessant, wieviel die Eingangstüren mancher Häuser/Wohnungen über den Bewohner verraten können, der Türvorleger, der Mistelzweig oder auch der Aufkleber: Keine Werbung...

Wenn du mein Grundstück betrittst, nur um meinen Namen abzuschreiben oder gar zu fotografieren, ist das Hausfriedensbruch und ich würde dich anzeigen.

Fotografieren geht generell gar nicht ohne Einwilligung! (Siehe google-street-Diskussion!)

Die Namensschilder sind gedacht für Post- und Paketzustellung z.B. oder für Notfälle/Notarzt.

Also lasse es lieber! Könnte ansonsten böse Probleme geben.

maryboe 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 15:16

Ja das Klingelschild ist aber meistens nicht auf dem "eigenen Grundstück" wie bei Hochhäusern z.B. da beginnt das "Eigentum" erst vor der eigenen Haustür, davor ist es öffentlicher Grund auf dem jeder stehen darf. Auch bei Einfamilienhäusern ist der Gehsteig auf dem sich der Briefkasten und Klingel normalerweise befindet öffentlicher Grund, das Privatgrundstück beginnt erst hinter dem Gehweg. Das weiß ich sicher! Ich meine eher wegen dem Datenschutzgesetz, aber wenn man die Daten nicht veröffentlicht spricht glaube ich nichts dagegen. Darauf bezieht sich meine Frage. Danke trotzdem für die Antwort :)

Schuhsohle  11.10.2012, 15:43
@maryboe

Also irgendwie verstehe ich dich nicht. Die Eingangstür oder der Briefkasten eines EFH KANN nicht auf "öffentlichem Grund", einem Gehsteig, stehen! Die müssen auf dem eigenen Grundstück angebracht sein. Und stehen sie doch dort, dann gehört der Gehsteig zum Grundstück.

Auch bei Hochhäusern: Kann ja sein, ist auch oft der Fall, dass sich von der Straße aus ein Fußgängerweg zum Gebäude befindet. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dieser Weg KEIN Privatgelände ist! (Der andere Fall ist das, was lenzing42 geschrieben hat.)

Ich denke, du verletzt den Datenschutz nicht damit, dass du nur die Namen abschreibst. Du darfst sie halt nur nicht verwenden.

Wozu willst das dann machen?

Abfotografieren allerdings ist ein heikles Thema. Das darfst du auf keinen Fall!

Naja es ist fraglich...ich denke du begehst in vielen Fällen Hausfriedensbruch da du das Grundstück betrittst. Is nich sonderlich schlimm aber wenn die jemand erwischt wirds blöd weil er das als Grund nennen kann dich anzuschratzen. Man wird außerdem einen Grund suchen wenn man dich erwischt und man wird einen finden. Da es sicher kein legaler grund es das du diese Schilder abfotografierst oder notierst könnte es also blöd enden. Lass es lieber.

lg

Warum sollte das nicht erlaubt sein?Die Häuser stehen an öffentlichen Straßen. Die Namen auf den Klingelschildern sind öffentlich und für jederman sichtbar und zugänglich.Dem steht nichts im Wege.

Ich denke, die Frage ist einfach, wofür willst Du es benutzen. Natierst Du es samt Adresse und Co, verstößt Du gegen Datenschutz, wenn Du es veröffentlichst.

Aber machst Du z.B. nur photos von interessanten Schildern.. ok . Eine Freundin von mir, begeisterte Hobby-Fotografin, schiesst gerne Haustüren, alte Klingelschilder für schöne Photos. Macht sonst nix damit. So what.

Würde sie es veröffentllichen a la Klingelschild Müllerstr. 14a, 90909 Tüssling.. wäre es nicht ok.