Wie kann ich den trampelnden Übermietern eine Lektion erteilen?
Ich wohne in einem Mietshaus -Baujahr 1900- unter einer Familie mit zwei kleinen Kindern. Das Getrampel (nicht blos die hämmernde Raserei der Kinder, auch das laute Laufen der Erwachsenen bis nach Mitternacht) bringt mich zur Verzweiflung; ich fühle mich tags nicht mehr wohl in dieser Wohnung, noch schlimmer ist der ständige Schlafentzug. Der Vermieter ist an diesem Problem nicht interessiert, rechtlich gesehen verhält sich die Familie über mir völlig normal. Ich habe mit den Leuten mehrmals gesprochen, deren Rücksichtnahme lässt nach einer Weile immer wieder nach; ich möchte nicht ständig ermahnen und bitten. Nun würde ich die Übermieter gern selbst erleben lassen, wie es ist, von einem Mitbewohner durch dessen freie Lebensentfaltung geplagt zu werden. Welche Möglichkeiten gibt es hierfür im Rahmen des "normalen" Wohnverhaltens? Wenn ich nachts um zwei mit der Bohrmaschine arbeite, werde ich eine Abmahnung vom Vermieter erhalten; derartige Methoden nützen nichts. Wer hat eine bessere Idee? Ein Wohnungswechsel ist zur Zeit leider keine Option.
6 Antworten
Schwierig. Ich kann deine Situation sehr gut nachvollziehen, hatte vor einigen Jahren das gleiche Problem mit Nachbarn, allerdings jetzt nicht mit Kinder, das ist aber letztendlich auch egal.
Ich weiß die Wut kann einen dazu treiben, vielleicht etwas tun zu wollen, was man nicht tun sollte. Ich würde dir abraten von dieser Selbstjustiz, damit kannst du dir nur ins eigene Fleisch schneiden.
Mit Kindern ist das natürlich eine besondere Situation, da der Krach oftmals auch als normal geduldet werden muss, ich sehe das allerdings anders, auch eine Familie mit Kindern muss sich an gewisse Regeln halten.
1. Suche dir am besten Mitnachbarn, die sich ebenfalls gestört fühlen und sammle entweder Unterschriften bzw. setzt einen Brief an den Vermieter auf.
2. Schreibe ein Lärmprotokoll, am besten genau, jedes Detail ist wichtig!
Wichtig sind Zeiten zwischen 22.00 - 06.00 Uhr! Nachtruhe!
3. Setze den Vermieter unter Druck, in dem du ihn immer wieder auf dieses Problem aufmerksam machst. Bombardiere ihn mit schreiben. Oftmals benutzen Vermieter auch nur Ausreden, um sich um das Problem nicht zu kümmern zu müssen
4. Ich weiß ja nicht, ob dein Vermieter vielleicht Mediatoren für solche Fälle haben, wenn ja, setze dich mit diesen in Verbindung.
5. Ruf zu Not die Polizei.
Gerade Punkt 3 hat mir damals sehr geholfen um zu meinem Recht zu kommen, ich bin dann aber auch irgendwann ausgezogen.
Die Polizei wird sicher gar nichts tun. Weil nichts passiert, was nicht sein darf.
Ja, die Idee mit der Bohrmaschine ist echt schlecht, die geht nach hinten los.
Die Nachbarn tun nichts, was sie nicht tun dürfen, dagegen kommst du nicht an. Ist das Haus aber sehr hellhörig, ist es Sache des Vermieters das zu ändern.
Und nachts solltest du mit Ohrenstöpsel schlafen, das mache ich seit sehr vielen Jahren, dann erledigt sich die Schlaflosigkeit von selbst.
tja - da sitzt du in der zwickmühle. die ignoranz des vermieters kannst du aber keineswegs auf die mitmieter abwälzen.
ich finde es schon arg dreist, bauliche mängel an mitmietern auszulassen. auch die haben rechte und dürften wohl kaum mit retourkutschen deinerseits belastet werden. das ist einfach die falsche adresse.
letztendlich wirst eher DU den schaden haben.
sry. - wenn man als vermieter nicht nachrüstet und die baulichen gegebenheiten nicht an die aktuelle gesetzeslage angleicht, ist nicht der mieter in der duldungspflicht.
ich glaube nicht, daß du in deiner wohnung elektr. alu/teer leitungen mit bakelitschaltern und verteilern dulden würdest. mal nachdenken!
"Nun würde ich die Übermieter gern selbst erleben lassen, wie es ist, von einem Mitbewohner durch dessen freie Lebensentfaltung geplagt zu werden." Nimm doch den Lärm auf und spiel deinen "Überbewohnern" den Krach vor, so es denn wirklich Krach ist.
Des Extremste wäre die Polizei wegen Ruhestörung zu kontaktieren.
Wenn du selbst was an der Sache machen willst, schmeiß ne Party bei dir daheim :D Selbstverständlich sollte der Hauseigentümer damit einverstanden sein ;)
Bei einem Haus von 1900 kann man nicht von baulichen Mängeln reden.
Es war damals so und heute muss man weiterhin damit leben, wenn man in solch ein Haus zieht.