Muss ich in einem Wohngebiet Anlieferungen vor 6 Uhr dulden?
Hallo, bei meinen Nachbarn wird jede Woche Wäre von einem Lebensmittelähndler angeliefert. Das passiert zwischen 4 und 5 Uhr nachts. Der Fahrer lässt den Motor laufen, kramt in seinem Auto rum usw. Ich beschwere mich jedesmal bei der Firma. Dort heißt es kann, das man es abstellt. Dann gehts 2 Wochen gut und dan. Wieder von vorne los, Heute hab ich mir den Fahrer selbst geschnappt und gefragt warum er das macht. Antwort: er hat ne Kühlung, muss den Motor laufen lassen. Er ließ aber dabei die Tür auf, soviel dazu. Meine Beschwerden scheinen nix zu bringen. Dürfen die vor 6 Uhr in einem Wohngebiet anliefern? Wenn ja, muss er dabei leise sein? Ich finde leider keine passende Rechtsgrundlage. Kann ich damit zum Ordnungsamt? Polizei? Auf welcher Rechtsgrundlage kann man die Firma belangen. TA Lärm? Owig?
Vielen Dank
5 Antworten
Sollte hier wirklich ein Privathaushalt beliefert werden, wende Dich an das Ordnungsamt. In einem reinen Wohngebiet ist das um diese Uhrzeit noch nächtliche Ruhestörung.
Dann muss der Nachbar sich eben seine Nahrungsmittel zu einem späteren Zeitpunkt anliefern lassen.
Wenn unsere Nachbarn Lebensmittel von BoFrost u.a. bekommen, stellt der Fahrer auch den Motor ab, das ist völlig unnötig und rücksichtslos. lg Lilo
Das Prozedere muss Du nicht erdulden und solltest mit Angabe von Firma, Kennzeichen des Lieferanten und eine kurze Zeitnotiz beim Ordnungsamt vorsprechen.
Generell gilt die Nachtruhe/ Lieferantensperre von 22.00 bis 06.00 Uhr. Das besonders in Wohngebieten.
Es gibt natürlich Aussnahmeregelungen, doch da haben sich Lieferanten dann besonders " behutsam und ruhig " zu verhalten.
Nach eigenen Aussagen haben ja persönliches Anrufen in der Firma bzw. sprechen mit dem Fahrer nicht gefruchtet. Also keine Angst und ab zum Ordnungsamt.
Der Anlieferer macht nur seine Arbeit und kann nichts dafür. Sofern er sich (soweit es geht) Rücksichtsvoll verhält, kannst du ihm nichts vorwerfen.
Allerdings wird hier doch kaum ein Privathaus beliefert, sondern ein doch bestimmt ein Geschäft. Und das wird (wie jeder Gewerbebetrieb in einem Wohngebiet) ja sicher eine Genehmigung haben.
Wende dich ans Ordnungsamt. Sofern es sich um ein reines Wohngebiet handelt solltest du da gute Chancen haben. § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz trifft hier z.B zu.
Nachbarn wird jede Woche Wäre von einem Lebensmittelähndler angeliefert.
Wenn der Nachbar die Lieferung erhält, weil er Gewerbetreibender ist (z.B Einzelhändler) muss man die Geräusche hinnehmen, sofern sie "unvermeidbar" sind.
Ob in diesem Fall wirklich der Motor aus technischen Gründen laufen muss, um die Kühlung aufrecht zu erhalten ...